Barrierefreiheit

Informieren Sie sich über Barrierefreiheit und erfahren Sie, wie wir unsere Website für alle nutzbar machen

Barrierefreiheitserklärung

Das Österreichische Patentamt ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.patentamt.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen weitgehend mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ vereinbar. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise können PDF-Dokumente unvollständig getaggt sein oder keine ausreichende Struktur für die Nutzung mit Screenreadern aufweisen. Dadurch können Inhalte von assistiven Technologien nicht oder nur eingeschränkt verarbeitet werden.

Für neu veröffentlichte Dokumente ist das Österreichische Patentamt bestrebt, diese möglichst barrierefrei bereitzustellen. Bestehende Dokumente werden bei Bedarf laufend überprüft und überarbeitet.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) erfolgte auf Grundlage einer Selbstbewertung sowie der im Rahmen des Relaunchs durchgeführten Qualitätssicherungs- und Prüfschritte hinsichtlich der Anforderungen der WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA. 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an website[at]patentamt.at mitzuteilen.
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und führen Sie die URL der betroffenen Seite oder des betroffenen Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.