Das europäische Design (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) bietet einen EU-weiten Schutz, der in der gesamten europäischen Union gilt. Zu unterscheiden ist zwischen dem eingetragenen und dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Für die Anmeldung bzw. Eintragung ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.
Über das Haager Musterabkommen können bei der WIPO internationale Muster hinterlegt werden. Derzeit gibt es 62 Vertragsstaaten. Österreich ist allerdings kein Vertragsstaat des Haager Musterabkommens. Durch die Verbindung zwischen dem Gemeinschaftsmusterschutzsystem des EUIPO und dem Haager Musterabkommen ist es aber auch österreichischen Anmeldern möglich, über die EU-Basis ins Haager System einzusteigen und Schutz in anderen Vertragsländern zu erlangen.