Das europäische Design (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) bietet einen EU-weiten Schutz, der in der gesamten Europäischen Union gilt. Zu unterscheiden ist zwischen dem eingetragenen und dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Für die Anmeldung bzw. Eintragung ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.
Internationale Muster können direkt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) auf Grundlage des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle angemeldet werden.
Derzeit zählt das Haager Abkommen über 81 Mitglieder, bestehend aus Staaten und internationalen Organisationen. Österreich ist aktuell kein Vertragsstaat des Haager Abkommens. Da jedoch die Europäische Union dem Haager Abkommen beigetreten ist, können österreichische Anmelder das Haager System über die EU in Anspruch nehmen und Schutz in anderen Mitgliedstaaten sowie bei teilnehmenden internationalen Organisationen erlangen.