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PPH - Patent Prosecution Highway

Auf der Autobahn zur Patenterteilung – in über 25 Ländern.

Hauptinhalt:

Was Sie unbedingt wissen sollten

Mit dem Patent Prosecution Highway (PPH) können Sie die Internationalisierung Ihrer Anmeldung beschleunigen: Wenn Sie zuerst bei einem der teilnehmenden Ämter anmelden, können Sie bei dessen Partnerämtern für die Folgeanmeldungen eine priorisierte Prüfung ihrer Anmeldungen beantragen. Voraussetzung ist, dass die Patentansprüche vom Amt der früheren Prüfung als erteilbar eingestuft worden sind. Auch ausgehend von einer PCT-Anmeldung können Sie den PPH nutzen (PCT-PPH).

Seit 1.7.2025 erhalten Sie mit dem PPH eXtra bei ausgewählten Partnerämtern sogar eine noch schnellere Prüfung mit vorhersehbareren Bearbeitungszeiten.

Unsere Partnerämter

Wir haben für Sie PPH-Abkommen mit den Patentämtern in den folgenden Ländern geschlossen:

Bei all diesen Partnerämtern des Österreichischen Patentamtes können Sie im Rahmen des PPH eine beschleunigte Prüfung beantragen:

Australien, Brasilien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Neuseeland, dem Nordischen Patentinstitut (Dänemark, Norwegen, Island), Norwegen, Polen, Portugal, Russland, Singapur, Spanien, Schweden, Südkorea, Ungarn, USA, dem Visegrad Patentinstitut (Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn).

Fehlt Ihnen ein Land? Sagen Sie uns Bescheid – wir sind stets bemüht, unsere Kooperationen auszuweiten.

So funktioniert der Patent Prosecution Highway

Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Folgende Voraussetzungen müssen für einen PPH-Antrag erfüllt sein:

  1. Sie müssen Ihre Erstanmeldung bei einem teilnehmenden Amt einbringen und für die Folgeanmeldung, die Sie mit dem PPH beschleunigen wollen, die Priorität der Erstanmeldung beansprucht haben (zur Prioritätsbeanspruchung s. Patente International). 
  2. Mindestens ein Anspruch der Erstanmeldung muss vom Amt der früheren Prüfung als patentfähig befunden worden sein. (Das Amt der späteren Prüfung ist an diese Meinung allerdings nicht gebunden.)
  3. Alle Ansprüche der Folgeanmeldun, für die Sie den PPH beantragen wollen, müssen auch in der Erstanmeldung vorkommen.
  4. Es darf noch keine Sachprüfung oder Erteilung beim Amt der späteren Prüfung erfolgt sein. (Es ist aber ohnehin ratsam, möglichst früh einen PPH-Antrag zu stellen, um von einer echten Beschleunigung zu profitieren.)

Erforderliche Unterlagen, um PPH zu beantragen

Folgende Unterlagen müssen mit dem PPH-Antrag übermittelt werden:

  1. Kopie aller Bescheide vom Amt der früheren Prüfung (unser Service: In Ihrem persönlichen PPH-Package stellen wir diese für Sie zusammen)
  2. Kopie der geprüften Ansprüche
  3. Eine Tabelle, aus der hervorgeht, dass alle Ansprüche der Folgeanmeldung auch in der Erstanmeldung vorkommen (Anspruchskorrespondenztabelle)
  4. Ggf. Kopie relevanter Dokumente (z. B. Nichtpatentliteratur, etc.)

Wir erstellen Ihnen Ihr persönliches PPH-Package
Sie wollen PPH in einem unserer Partnerämter nutzen? Wir stellen für Sie die erforderlichen Kopien der Dokumente zusammen – wenn erforderlich auch mit automatisiert erstellter englischer Übersetzung. Schreiben sie einfach eine  E-Mail mit Ihrer Anmeldenummer an info(at)patentamt.at.

Details zu Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen der einzelnen Partnerämter finden Sie in jeweiligen PPH-Richtlinien. Für China und Mexiko gelten jeweils eigene PPH-Richtlinien, für alle anderen Partnerländer kommen die Global-PPH-Richtlinien zur Anwendung.

PPH am Österreichischen Patentamt beantragen

Um für Ihre Folgeanmeldung am Österreichischen Patentamt PPH zu beantragen und von einer raschen Bearbeitung zu profitieren, reichen Sie das jeweilige PPH-Antragsformular (für China, Mexiko, alle anderen Partnerländer) und die erforderlichen Unterlagen am besten schon gemeinsam mit Ihrer österreichischen Patentanmeldung (oder später als Nachtragseingabe) über das Front Office des Österreichischen Patentamtes.

PPH eXtra: Überholspur auf dem Patent Highway

Das Österreichische Patentamt ist Teil der internationalen Initiative PPH eXtra. Diese bietet Ihnen im Vergleich zum „regulären“ PPH noch kürzere und vorhersehbarere Bearbeitungszeiten in den teilnehmenden Ländern.

Die am PPH eXtra teilnehmenden Ämter haben sich Zeitlimits für die Bearbeitung von PPH-Patentanmeldungen gesetzt. Diese Limits und deren Einhaltung werden regelmäßig überprüft und sind über die offizielle PPH-Website abrufbar.

Wenn Sie den PPH beantragen, nutzen Sie bei den teilnehmenden Ämtern automatisch die Vorteile des PPH eXtra. Für die „Überholspur auf dem Patent Highway“ ist also keinzusätzlicher Antrag erforderlich.

Der Vorteil: Sie wissen schon im Vorhinein, welche Bearbeitungszeiten bei den PPH eXtra-Ämtern zu erwarten sind – und zwar sowohl für die Zeit vom Einlangen des PPH-Antrags bis zum ersten Vorbescheid, sowie auch für die Zeit vom Einlangen Ihrer Antwort bis zum zweiten Vorbescheid. Das ermöglicht Ihnen eine bessere Planbarkeit und einen rascheren Fortschritt bei der Internationalisierung Ihrer Anmeldung.

Österreich ist dem Abkommen mit 1. Juli 2025 beigetreten und war somit an der Seite von China, Japan, Südkorea und den USA das fünfte Beitrittsland und das erste europäische Land, das Mitgliedsland des PPH eXtra-Abkommens ist.

PCT-PPH: Mit Ihrer internationalen Anmeldung auf der Autobahn

Sie können den PPH nicht nur bei einzelnen nationalen Anmeldungen, sondern auch im Zuge eines PCT-Verfahrens nutzen (PCT-PPH). Der PPH-Antrag kann nämlich auch auf ein PCT-Arbeitsergebnis aus der internationalen Phase gestützt sein: Das sind der internationale Recherchenbericht (ISR) und der schriftliche Bescheid (WO) sowie ggf. der internationale vorläufige Prüfungsbericht (IPRP).

Sie können wie oben beschrieben eine beschleunigte Prüfung für nationale Phasen an allen Ämtern beantragen, die PCT-PPH-Partnerämter Ihres PCT-Anmeldeamtes sind. Die Partnerschaften sind auf der offiziellen PPH-Website aufgelistet.

Wo kann ich mich weiter informieren?

Wenn Sie mehr über PPH erfahren wollen, dann besuchen Sie die offiziellen Websites zum PPH und PPH eXtra.

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