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Designschutz Neu der EU tritt in Kraft

Ein großer Schritt ist getan: Mit 10.10.2024 beschließt der Rat der Europäischen Union die lang erwartete Reform des Designschutzes in Europa und in den Mitgliedstaaten. Konsumentinnen und Konsumenten werden diese Änderung vor allem daran merken, dass künftig Designs mit einem „D im Kreis“ (analog zu ® oder ©) geschützt werden können.

Für Designer:innen und KMU wird es  einfacher und effizienter, ihre Produkte zu schützen – auch in der digitalen Welt. Die Erscheinungsform kann sich nämlich nun auch aus der Bewegung, einem Übergang oder sonstiger Art der Animation von Merkmalen ergeben. Bisher wurden unter Design vor allem Eigenschaften wie Farbe, Form, Oberflächenstruktur oder Werkstoff zusammengefasst.

Zudem wird eine Design-Anmeldung auf EU-Ebene günstiger.

Und auch Verbraucher:innen können künftig Geld sparen. So sind etwa Ersatzteile komplexer Erzeugnisse wie zum Beispiel Stoßstangen im Automobilbereich oder andere Ersatzteile beliebiger Produkte künftig vom Designschutz ausgenommen, sofern diese genau wie das Originalteil aussehen (sogenannte „Reparaturklausel“ für „must-match“-Teile). Das bedeutet, dass auch Mitbewerber solche Ersatzteile anbieten können, ohne gegen einen Designschutz zu verstoßen. Das wiederum gibt Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, das jeweilige Produkt aus mehreren, vielleicht auch günstigeren Anbietenden auszuwählen. Das könnte über einen Zeitraum von zehn Jahren Einsparungen in Höhe von 340-544 Mio. € bringen. Hierfür gilt in den Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von 8 Jahren.

10. Oktober 2024
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