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Blog: Tipps für den Umgang mit geistigem Eigentum in China

Die Anmeldezahlen von Patenten, Gebrauchsmustern und Marken steigen in China von Jahr zu Jahr. 2017 waren es bereits über 1,3 Millionen Patentanmeldungen und mehr als 5,7 Millionen Markenanmeldungen. Unter den Anmelder/innen befinden sich auch immer österreichische Firmen. Heimische Unternehmen, wie  Lenzing, Blum und viele andere bekannte Firmen haben den boomenden Markt längst ins Visier ihrer Marketingstrategie und auch IP-Strategie genommen. Deutlich zu sehen ist, dass jetzt auch immer mehr kleinere Unternehmen Schutzrechte in China am Plan haben.

Lange war China, wenn es um geistiges Eigentum geht, aber eher kein Vorbild. In den Medien fiel das Land wiederholt als Heimat von IP-Piraten auf. Doch die Lage hat sich geändert: China hat sehr große Fortschritte in Sachen IPR-Schutz gemacht. Die wachsenden Anmeldezahlen sind hierfür nur ein Indikator. Auch die zuständigen Gerichte beispielsweise in Beijing, Shanghai und Guangzhou genießen aufgrund der großen Erfahrung in Schutzrechtsstreitigkeiten einen sehr guten Ruf. Doch wie rüstet man sich IPR-mäßig am besten für den chinesischen Markt?

 

Hier haben wir einige Tipps zum IP-Schutz in China:

1.    Rechte unbedingt anmelden/registrieren:

  • Ohne registriertes Recht praktisch keine Durchsetzungsmöglichkeiten;
  • Domain-Namen rechtzeitig sichern;
  • Auch Copyright über Registrierung nachweisbar machen;
  • Parallele Anmeldung von Patent und Gebrauchsmuster für raschen Schutz;
  • Patent Prosecution Highway nutzen (Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Ergebnissen in Patentprüfungsverfahren zwischen dem Österreichischen und Chinesischen Patentamt).

2.    Anmeldungen gut vorbereiten:

  • Genaue Klärung der Frage: Was muss geschützt sein?
  • Anwälte sorgfältig aussuchen;
  • Qualität der Übersetzungen prüfen (z.B. durch Rückübersetzung), weil Fehler können zu mangelhaftem Schutz führen;
  • Für Patentschutz ist der Weg  über eine internationale Anmeldung (PCT) häufig zu empfehlen.

3.    Aufmerksam sein:

  • alle Kooperationen schriftlich regeln;
  • unbedingt Vertraulichkeitsvereinbarungen machen;
  • unbedingt über die Regelungen zu IP informieren (z.B. Kann eine Diensterfindung beansprucht werden?);
  • Umfeld beobachten (z.B. Messen, Internetplattformen).

4.    Rechte durchsetzen:

  • Beweise beglaubigen lassen;
  • über Unterlassung verhandeln;
  • administrative/zivilrechtliche/strafrechtliche Rechtsdurchsetzung möglich.

 

Sofern man diese  Tipps beachtet und sich gut vorbereitet, ist man für den chinesischen Markt bestens gerüstet.

 

Über den Autor

Dr. Stefan Harasek ist Vorstand der Abteilung Strategie und Datenanalyse im Österreichischen Patentamt. Er bloggt zu verschiedenen Themen des geistigen Eigentums.

 

 

05.04.2019
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