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News
Hürden gab es schon viele am Weg zum Einheitspatent. Jetzt stehen die Chancen gut, dass heute eine der letzten genommen wurde und das Einheitspatentgericht, und damit auch das Einheitspatent, in Kraft treten können.
Der deutsche Bundesrat hat heute dem Einheitspatentgericht zugestimmt, und damit ist Europa dem Einheitspatent einen großen Schritt nähergekommen. Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht im März 2020 die Zustimmung zum Gesetz zur Errichtung des Einheitspatentgerichts aufgehoben hatte, musste das Gesetz neuerlich mit erhöhtem Abstimmungsquorum beschlossen werden. Das gelang am 26.11.2020.
Wie geht es weiter?
Nun fehlt noch die Unterschrift des deutschen Bundespräsidenten. Damit könnte die Ratifikation rechtskräftig werden und die entsprechende Urkunde formal in Brüssel hinterlegt werden. Der Vertrag würde mit diesem Schritt für alle 22 beteiligten Länder in Kraft treten. Danach müssten nur noch die Vorbereitungen für den Probebetrieb des Einheitspatentgerichts, der aus praktischen Gründen erforderlich ist, abgeschlossen werden.
Ob die heute genommene Hürde die letzte war, wissen wir also erst am Ende der Strecke. Wir bleiben für Sie dran und halten Sie auf dem Laufenden.
Service:
Newsletter zum Einheitspatent und anderen Neuigkeiten aus der Welt der Patente, Marken und Designs: https://www.patentamt.at/de/newsletter-anabmeldung/
So wollen mehr über das Einheitspatent wissen? Die wichtigsten Fragen rund um das Einheitspatent beantworten wir hier: https://www.patentamt.at/de/patente/patente-service/patente-international/einheitspatent/einheitspatent-faq/
18. Dezember 2020Deutscher Bundesrat stimmt für Europäisches Einheitspatent.
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