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EU-Markenrechtspaket angenommen

Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 15. Dezember die vom Rat in erster Lesung angenommenen Texte des EU-Markenrechtspakets, bestehend aus einer Neufassung der Markenharmonisierungsrichtlinie (RL) sowie einer Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung (VO), ohne Änderungen verabschiedet. Diese gelten daher gemäß Artikel 294 (7)(a) AEUV als formell angenommen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union könnte noch 2015 erfolgen.

Das Inkrafttreten der Richtlinie ist für den 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung festgesetzt (voraussichtlich etwa Mitte bis Ende Jänner 2016). Die Bestimmungen der Richtlinie wären sodann innerhalb von 36 Monaten ab dem Inkrafttretenszeitpunkt (d. h. bis voraussichtlich spätestens Jänner 2019) in den Mitgliedsstaaten umzusetzen.

Die Verordnung über die - nunmehr neu - „Unionsmarke" soll 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten, eine Vielzahl von neuen Bestimmungen gelten erst nach Ablauf von weiteren 18 Monaten.

Ziel dieser seit 2013 diskutierten Legislativinitiative war, das gesamteuropäische Markensystem mit seinen komplementären Schutzmöglichkeiten auf Unions- und nationaler bzw. regionaler Ebene zu modernisieren und an die Herausforderungen des Internetzeitalters anzupassen. Dabei sollte vor allem auf eine verbesserte inhaltliche Abstimmung zwischen den beiden Rechtstexten geachtet und auch eine Angleichung wesentlicher Verfahrensbestimmungen (etwa bei der Erneuerung) vorgenommen werden.

Ein harmonisierter Ansatz wird vor allem bei der Umsetzung jener in RL und VO gleichlautenden Bestimmung sein, die bei den Anforderungen für eine Markeneintragung von der „grafischen Darstellbarkeit" absieht und bei der Darstellung auf „allgemein zugängliche Technologien" verweist.

Geklärt wurden etwa auch Fragen im Zusammenhang mit der zollrechtlichen Anhaltung von nachgeahmten Waren im Transit. Hier wurden durch korrespondierende Bestimmungen zur EU-Zollverordnung die Rechteinhabern im Kampf gegen nachgeahmte Waren („Produktpiraterie",„Counterfeiting") zur Verfügung stehenden Mittel wesentlich erweitert.

23.12.2015
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