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Gebührenzahlungen an das Österreichische Patentamt ab 1.7.2014

Mit Kundmachung des Präsidenten des Patentamtes betreffend Gebührenzahlung (PBl Nr. 12/2005, 131) wurde ab 1.2.2006 die Möglichkeit geschaffen, Einzahlungen von an das Österreichische Patentamt zu entrichtenden Gebühren auch durch Barzahlung oder mittels Bankomatkarte zu tätigen.

Aus wirtschaftlichen Überlegungen und mangels entsprechender Nachfrage wird nunmehr ab 1. Juli 2014 die Möglichkeit der Barzahlung bzw. der Zahlung durch Bankomartkarte eingestellt werden. Die unverändert zur Verfügung stehenden sonstigen Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere die Einzahlung bei Postämtern bzw. BAWAG/PSK (vgl. Filiale Dresdner Straße 116-118, 1200 Wien, 250m vom ÖPA entfernt) sowie der Überweisungsverkehr erlauben weiterhin eine fristgerechte Gebührenzahlung.

Die oben genannte Kundmachung wird daher durch Kundmachung des Präsidenten des Patentamtes mit Ablauf des 30. Juni 2014 aufgehoben. Diese Kundmachung wird PBl. Nr. 6/2014 veröffentlicht.

Bei Vorliegen der organisatorischen und technischen Voraussetzungen ist in Aussicht genommen, dass die im Wirkungsbereich des Österreichischen Patentamtes zu entrichtenden Gebühren ab 1. Jänner 2015 auch durch Internetzahlungen mittels Kreditkarte oder eps-Online-Überweisung bargeldlos eingezahlt werden können.

03.07.2014
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