Wir nutzen Cookies. Einige sind notwendig andere helfen uns die Webseite und Ihre Erlebnisse zu verbessern. Sie können die Einstellungen jederzeit unter Datenschutz/Cookies bearbeiten.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen ansehen und nur bestimmte Cookies auswählen. Sie können die Einstellungen jederzeit unter Datenschutz/Cookies bearbeiten.
Diese Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Hoher Kontrastmodus
Zur Aktivierung des hohen Kontrastes auf der Webseite
Anbieter: | gugler* |
Cookiename: | a11y-high-contrast |
Laufzeit: | Bis zum Ende der Sitzung |
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher*innen unsere Website nutzen.
Matomo
Matomo wird verwendet, um das Verhalten des Nutzers auf der Webseite zu verfolgen und die Daten in einer Statistik aufzubereiten.
Anbieter: | Matomo |
Cookiename: | pk_id,_pk_ses |
Laufzeit: | 1 Jahr |
Inhalte von Videoplattformen und Social Media Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr.
Vimeo
Vimeo Cookies werden für das Anzeigen der Videos von einer externen Plattform benötigt. Nach dem Abspielen des Videos werden diese Cookies gesetzt.
Anbieter: | Vimeo |
Cookiename: | vimeo |
News
Mit Kundmachung des Präsidenten des Patentamtes betreffend Gebührenzahlung (PBl Nr. 12/2005, 131) wurde ab 1.2.2006 die Möglichkeit geschaffen, Einzahlungen von an das Österreichische Patentamt zu entrichtenden Gebühren auch durch Barzahlung oder mittels Bankomatkarte zu tätigen.
Aus wirtschaftlichen Überlegungen und mangels entsprechender Nachfrage wird nunmehr ab 1. Juli 2014 die Möglichkeit der Barzahlung bzw. der Zahlung durch Bankomartkarte eingestellt werden. Die unverändert zur Verfügung stehenden sonstigen Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere die Einzahlung bei Postämtern bzw. BAWAG/PSK (vgl. Filiale Dresdner Straße 116-118, 1200 Wien, 250m vom ÖPA entfernt) sowie der Überweisungsverkehr erlauben weiterhin eine fristgerechte Gebührenzahlung.
Die oben genannte Kundmachung wird daher durch Kundmachung des Präsidenten des Patentamtes mit Ablauf des 30. Juni 2014 aufgehoben. Diese Kundmachung wird PBl. Nr. 6/2014 veröffentlicht.
Bei Vorliegen der organisatorischen und technischen Voraussetzungen ist in Aussicht genommen, dass die im Wirkungsbereich des Österreichischen Patentamtes zu entrichtenden Gebühren ab 1. Jänner 2015 auch durch Internetzahlungen mittels Kreditkarte oder eps-Online-Überweisung bargeldlos eingezahlt werden können.
03. Juli 2014liken & teilen