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Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Umbenennung in Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Am 23. März 2016 ändert sich die Bezeichnung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)". Die Gemeinschaftsmarke wird in "Unionsmarke" umbenannt.1

Mit der Unionsmarkenverordnung wird zudem u. a. ein Rechtsrahmen für die bestehende Kooperation zwischen dem Amt und den Ämtern der Mitgliedsstaaten sowie auch für die Annahme eines strategischen Mehrjahresprogramms des Amtes durch den Verwaltungsrat geschaffen. Zum Entwurf für einen Strategieplan 2020 (SP 2020), der auf dem Strategieplan 2011-2016 aufbaut und dem Verwaltungsrat bei seiner Sitzung im Juni 2016 vorgelegt werden soll, hat das Amt nunmehr einen 2. Konsultationsprozess gestartet, um die Meinung der interessierten Kreise auch zu den Auswirkungen der neuen Unionsmarkenverordnung berücksichtigen zu können.

Ergänzende Informationen zu den Änderungen durch die Unionsmarkenverordnung sowie zu aktuellen Konsultationsverfahren zum EUIPO SP 2020, das bis zum 15. März 2016 läuft, findet sich auf der Homepage des Amtes:

Unionsmarkenverordnung: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/eu-trade-mark-regulation

SP 2020 -Konsultationsverfahren: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/consultation-on-the-strategic-plan-2020

1 Die Verordnung (EU) 2015/2424 zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung ("Unionsmarkenverordnung (UMV)") wurde im Dezember 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

11.02.2016
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