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News
Mit dem österreichischen Patentamt ist man 100% digital unterwegs. Alle Eingaben - egal ob zu Patenten, Marken oder Designs - können die Kund/innen seit 9. Dezember 2019 über Online Formulare schicken. Für den Schriftverkehr mit der Nichtigkeitsabteilung steht der elektronische Rechtsverkehr (ERV) zur Verfügung, an dem das Patentamt seit kurzem teilnimmt.
Das neue Online-Angebot im Bereich der Marken und Designs wurde in Zusammenarbeit und mit finanzieller Unterstützung des EUIPO entwickelt.
44 unterschiedliche Online-Dienste wurden so bereitgestellt. Dazu zählen Online-Formulare für Eingaben
R.I.P. Fax, Hallo elektronische Einreichung und duale Zustellung
Ab Jänner 2020 startet das Patentamt mit der dualen Zustellung. Erledigungen, wie Bescheide oder Urkunden, werden dann nach Möglichkeit per digitaler Zustellung versendet. Wenn dies nicht möglich ist, erfolgt die Zustellung wie bisher per Post. Zeitgleich wird mit 1. Jänner 2020 beim Patentamt das Fax eingestellt. Als Ersatz dienen die verschiedenen neuen Online Formulare. Für Eingaben, die von den spezifischen Online Formularen nicht umfasst sind, steht das Allgemeine Online Formular (AOF) zur Verfügung. Eingaben an die Nichtigkeitsabteilung können mithilfe der Funktion der Direktzustellung an den ERV-Code des Patentamts Z983703 eingebracht werden. Bei so vielen neuen, modernen Möglichkeiten lässt das Patentamt das alte Fax in Frieden ruhen.
Fotocredit: istock/horstgerlach
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