Wir nutzen Cookies. Einige sind notwendig andere helfen uns die Webseite und Ihre Erlebnisse zu verbessern. Sie können die Einstellungen jederzeit unter Datenschutz/Cookies bearbeiten.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen ansehen und nur bestimmte Cookies auswählen. Sie können die Einstellungen jederzeit unter Datenschutz/Cookies bearbeiten.
Diese Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Hoher Kontrastmodus
Zur Aktivierung des hohen Kontrastes auf der Webseite
Anbieter: | gugler* |
Cookiename: | a11y-high-contrast |
Laufzeit: | Bis zum Ende der Sitzung |
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher*innen unsere Website nutzen.
Matomo
Matomo wird verwendet, um das Verhalten des Nutzers auf der Webseite zu verfolgen und die Daten in einer Statistik aufzubereiten.
Anbieter: | Matomo |
Cookiename: | pk_id,_pk_ses |
Laufzeit: | 1 Jahr |
Inhalte von Videoplattformen und Social Media Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr.
Vimeo
Vimeo Cookies werden für das Anzeigen der Videos von einer externen Plattform benötigt. Nach dem Abspielen des Videos werden diese Cookies gesetzt.
Anbieter: | Vimeo |
Cookiename: | vimeo |
News
Ab 1.1.2015 besteht die Möglichkeit, Übersetzungen europäischer Patentschriften gemäß § 5 Patentverträge-Einführungsgesetz, BGBl. Nr. 52/1979, beim Österreichischen Patentamt in elektronischer Form unter Verwendung des vom Amt zu diesem Zweck bereitgestellten webbasierten Formulars einzureichen. Durch die Neuregelung können Kundinnen und Kunden des Österreichischen Patentamtes - neben den schon bisher vorhandenen Möglichkeiten einer elektronischen Einreichung - nunmehr auch Übersetzungen europäischer Patentschriften in elektronischer Form einreichen, wodurch der Verwaltungsaufwand weiter reduziert wird. Diesbezüglich tritt die Kundmachung des Präsidenten des Patentamtes über die elektronische Einreichung von Übersetzungen europäischer Patentschriften nach entsprechender Veröffentlichung im Patentblatt I. Teil Nr. 12/2014 am 1.1.2015 in Kraft.
Hier geht es zur Kundmachung.
19. November 2014liken & teilen