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Marken Blog: Über den Generationenkonflikt bei Marken

Eine Marke wird angemeldet, später vielleicht auch registriert. Und was geschieht dann? Kann ich ein Markenrecht wieder verlieren? Wenn ich durch eine Marke eines anderen gestört bin, kann ich dagegen etwas unternehmen? … Fangen wir mit etwas Grundlegendem an, den Rechten anderer Markeninhaber.

Jeder Anmelder sollte checken, ob es in den von ihm gewünschten Waren- und Dienstleistungsklassen ähnliche Marken gibt. Warum? Ein Inhaber einer älteren Marken kann gegen eine jüngere Marke vorgehen, wenn diese seiner Marke gleich oder ähnlich und sie auch für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen ist. Wobei man das „Netz“ der zu durchsuchenden Klassen etwas weiter spannen sollte, denn nicht die „Nummer“ der Waren- oder Dienstleistungsklasse ist ausschlaggebend für die Ähnlichkeit, sondern ob die „beteiligten Verkehrskreise“ (ich weiß, ein sehr sperriger Begriff, der im Prinzip Ihre Konkurrenten und die Konsumenten dieses Produktes beschreibt) es für möglich halten, dass so bezeichnete Produkte aus ein und demselben Unternehmen stammen. So werden zum Beispiel die meisten Lebensmittel als ähnlich angesehen, obwohl sie auf mehrere Klassen verteilt sind; ebenso Restaurantdienstleistungen und die Dienstleistung „Lieferung von Speisen und Getränken“. Klingt kompliziert? Ist es aber nur selten. Mit gesundem Menschenverstand –  und dem Blick des Konsumenten – kann man das Netz der zu untersuchenden Klassen gut spannen. Was ist nun eine ähnliche Marke? Ähnlich sind Marken dann, wenn sie durch aufmerksame und verständige Angehörige der maßgeblichen Verkehrskreise der betreffenden Waren oder Dienstleistungen als ähnlich angesehen werden.

Was kann der Inhaber/in einer älteren Marke unternehmen, wenn eine ähnliche Marke registriert wird? Erstens: Kurz nach der Markenregistrierung einen Widerspruch beim Patentamt erheben. Oder zweitens: Jederzeit einen Antrag auf Nichtigerklärung der jüngeren Marke einbringen.

Wenn ich im Zweifel bin, ob mir eine Marke gefährlich werden kann, oder ob diese Marke meiner älteren ähnlich ist, ist immer ratsam, professionelle Hilfe durch die Patent- oder Rechtsanwaltschaft bzw. durch eine/n Notar/in einzuholen.

Genug der Theorie. Ein Fall aus der Praxis:

Ein Unternehmen war Inhaber von zwei Marken. Der Wortbildmarke Formula 1 (siehe Foto "ältere Marke: Formula 1") und der Wortmarke

FORMULA 1

Als jüngere Marke wurde für ein anderes Unternehmen die Wortbildmarke Formula 1 (siehe Foto "Jüngere Marke: Formula 1") registriert.

Alle Marken wurden für ähnliche Klassen (u.a. Getränke) eingetragen.  Die ältere Marke FORMULA 1 ist zur Gänze in der jüngeren enthalten. Die Marken sind also ähnlich. Daher wurde die jüngere Marke aufgrund des Widerspruchs des Inhabers der älteren Marken gelöscht.

Genau nachzulesen unter www.ris.bka.gv.at

Ein anderer Fall: POLARIS

Beide Marken registriert für Waren der Klasse 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren etc.).

Der prägende Teil der älteren Marke - der nach rechts gedrehte Eisbär - wurde vollständig in die jüngere übernommen. Die Marken waren demnach ähnlich und es kam zur Löschung der jüngeren Marke.

Nachzulesen: www.ris.bka.gv.at

Die Beispiele zeigen, warum ein Generationenkonflikt bei ähnlichen Marken oft zu Gunsten des älteren Rechts ausgeht. Welche anderen Kriterien und Überlegungen bei einem Ähnlichkeitsvergleich herangezogen werden, lesen Sie in einem der kommenden Postings.

Mag. jur. Daniela Mutz ist Vorsitzende der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamtes. Sie bloggt über die Judikatur des OLG, OGH und EUGH und hilft damit das dahinterstehende Recht besser zu begreifen.

 

18.09.2017
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