Neuer Gebührenservice für alle Inhaber*innen von Schutzrechten
Neuer Gebührenservice für alle Inhaber*innen von Schutzrechten
Ab Oktober 2020 werden alle Inhaber*innen von nationalen Patenten und Gebrauchsmustern ein Monat vor Ablauf der Zahlungsfrist über die Fälligkeit der nächsten Jahresgebühr informiert. Wenn Sie Inhaber*in eines nationalen Designs sind, bekommen Sie diese Information drei Monate vor dem Fälligkeitsdatum. Markeninhaber*innen bekommen die Verständigung sechs Monate im Voraus. Die Verständigungen erfolgen über die duale Zustellung. Das bedeutet, dass zuerst versucht wird, das Schreiben an ein zentrales elektronisches Postfach zu übermitteln. Kann ein elektronisches Postfach nicht erreicht werden, erfolgt die Zustellung auf dem Postweg.
24. September 2020
Fotocredit: iStockphoto/MicroStockHub
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