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News
User des Madrider Systems werden mit der Umfrage aufgefordert, ihre Erfahrungen mit dem im System verankerten Prinzip der Abhängigkeit einer internationaler Registrierung von ihrer nationalen Basismarke sowie der damit auch im Zusammenhang stehenden Frage der Verwendung unterschiedlicher Schriftarten (z. B. kyrillische oder chinesische Schriftzeichen) sowie der Möglichkeit der Umwandlung mitzuteilen.
Hintergrund
Technisch und rechtlich gesehen ist eine internationale Registrierung die Ausdehnung einer nationalen Anmeldung oder Registrierung auf die in einem bei der Ursprungsbehörde eingereichten Gesuch bezeichneten Mitgliedstaaten. Während der ersten fünf Jahre ist die internationale Registrierung vom Fortbestand ihrer jeweiligen nationalen Basismarke abhängig. Diese Frist wird auch als „Abhängigkeitsperiode" oder „Abhängigkeitsfrist" bezeichnet. Wird also innerhalb dieser Frist die Registrierung der Basisanmeldung verweigert oder diese Anmeldung zurückgezogen bzw. auf die Basisregistrierung verzichtet, diese gelöscht oder ein erfolgreiches Verfahren zur Löschung derselben eingeleitet, so wird auch die internationale Registrierung im selben Umfang für alle benannten Vertragsparteien gelöscht.
Eine zentrale Rolle spielen in diesem Kontext auch die sprachliche Vielfalt bzw. unterschiedlichen Schriftarten. Wird etwa in einem Mitgliedstaat, in dem nicht-lateinische Schriftzeichen verwendet werden, eine Marke in lateinischen Schriftzeichen zwecks besserer Wiedererkennung in Exportmärkten als Basismarke angemeldet bzw. registriert, wird diese oft auf dem heimischen Markt nicht ernsthaft benutzt, vor allem dann, wenn der Inhaber im Ursprungsland bereits Marken in der dort verwendeten Schriftart besitzt. Abhängig von der jeweiligen nationalen Rechtslage droht einer derartigen Basisregistrierung dann unter Umständen ein Verfahren bzw. die Löschung wegen Nichtbenutzung und damit auch der Wegfall der internationalen Registrierung, was gegen eine Inanspruchnahme des Madrider Systems sprechen kann.
Die „Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Madrider Systems für die Internationale Registrierung von Marken" (Working Group) diskutierte in ihren Sitzungen wiederholt über das Prinzip der Abhängigkeit und kam in ihrer letzten Sitzung darüber überein, das Internationale Büro mit einer Umfrage zu beauftragen, und die Meinung der User des Madrider Systems zu diesem Thema einzuholen. Das Ergebnis dieser Umfrage soll im Herbst 2015 der Working Group präsentiert werden.
Eine Teilnahme an der Umfrage ist bis 07.06.2015 hier möglich.
01. Juni 2015liken & teilen