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Brexit Erinnerung: Fristenablauf bei internationalen Marken mit einer Benennung der EU

Wenn Sie das Prioritätsdatum einer anhängigen Benennung der EU nach Großbritannien mitnehmen wollen, endet hierfür die Übergangsfrist am 30. September 2021.

Inhaber*innen von internationalen Markenregistrierungen mit einer Benennung der Europäischen Union (EU), bei denen am 1. Jänner 2021 noch eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) offen gewesen ist, müssen bis spätestens 30. September 2021 eine nationale Markenanmeldung beim britischen Amt für geistiges Eigentum (UK IPO) einreichen, sofern sie Schutz in Großbritannien unter Bewahrung des früheren Prioritätsdatums ihrer Benennung der EU haben wollen.

Das britische Amt für geistiges Eigentum empfiehlt allen Personen, die eine solche nationale Markenanmeldung in Großbritannien einreichen möchten, dies so schnell wie möglich zu tun.

Weitere Informationen (in Englisch) finden Sie hier.

26.08.2021
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