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Verlängert: Patentamt weiterhin internationale Recherchen- und Prüfbehörde

Weltweit gibt es 204 Patentämter, aber nur 21 haben ihn: Den Status „internationale Recherchen- und Prüfbehörde. Das heißt, dass man auch für andere Länder Erfindungen prüfen darf. Das können nur jene Patentämter, die wirklich gut sind und die Patentprüfer/innen haben, auf die man sich verlassen kann. Denn ein Patent gibt es nur dann, wenn eine Erfindung weltweit neu und erfinderisch ist. Das Patentamt in Wien kann das auf internationalem Niveau anbieten und gehört bereits seit 1979 zu diesem exklusiven Kreis. Mit der Vertragsverlängerung wird es auch für die nächsten 10 Jahre diese Funktion ausüben.

Patentamtspräsidentin Mariana Karepova: „Ich bin glücklich und stolz, dass wir mit unserer Bewerbung die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf überzeugen konnten. Dieses international renommierte „Gütesiegel“ zeugt von der hohen Qualität der Arbeit unserer Patentprüferinnen und -prüfer. Denn ihre Bewertung der angemeldeten Erfindungen bildet die Richtschnur für die Patenterteilung in allen 152 beteiligten Ländern. Zugleich profitieren auch unsere heimischen Patentanmelder/innen. Die Prüfung von internationalen Anmeldungen ist ein gutes Training für unsere Expertinnen und Experten. Da sie weltweit zu jenen gehören, die als Erste die Innovationen sehen und bewerten, bleiben sie so stets am Ball“

Ganz gleich, ob Unternehmen mit ihren Innovationen beispielsweise in Indien oder Südafrika Fuß fassen wollen, der Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty - PCT) ist ein bewährtes Tool internationale Märkte zu erreichen. Er hilft aber nicht nur Erfinder/innen global Players zu werden, sondern wirkt sich auch positiv auf das gesamte Serviceangebot des Österreichischen Patentamtes aus. Denn Bedingung für den PCT ist eine ausreichende Zahl an Expertinnen und Experten, die in allen Technologiefeldern firm sein müssen. Unsere Kunden profitieren davon, indem sie sichere widerstandsfähige Patente bekommen, die auf den Märkten ihrer Wahl bestehen können.

14.11.2017
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