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Prioritätsbelege und Bestätigungen für Marken

Wenn Sie eine Ausstellung von Prioritätsbelegen, Amtsbestätigungen, Rechtskraftbestätigungen, amtlichen Abschriften, Beglaubigungen benötigen.

Hauptinhalt:

Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung erlangen Sie das Recht der Priorität. Damit können Sie Ihr Recht gegenüber später angemeldeten, verwechslungsfähigen Marken leichter durchsetzen.

Ausstellung von Prioritätsbelegen und Bestätigungen

Der Prioritätsbeleg ist die Geburtsurkunde für Ihre Marke. Er belegt das Datum der Anmeldung, mit welchem Sie das Recht der Priorität erlangen.

Wir stellen den Prioritätsbeleg auch elektronisch (via dualer Zustellung oder E-Mail) als PDF Dokument mit Amtssignatur zu. Der Prioritätsbeleg enthält die originalen Anmeldeunterlagen und dienst u.a. als Vorlage bei anderen Patentämtern.

Die PDF-Datei ist mit der Amtssignatur des Patentamtes digital signiert / unterschrieben und besitzt damit gemäß E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Das Deckblatt enthält den Signaturblock samt der Bildmarke, an Hand deren Sie das Datum und den Unterzeichner, das Österreichische Patentamt, erkennen können. Die digitale Unterschrift können Sie auch im PDF-Dokument selbst prüfen.

Auch am Ausdruck einer amtssignierten elektronischen Urkunde ist der Signaturblock ersichtlich und der Ausdruck besitzt die gleiche Beweiskraft wie die elektronische Urkunde selbst.

WIPO Digital Access Service (DAS)

Das Österreichische Patentamt nimmt am Digital Access Service (DAS) Systems der WIPO teil.

Vorteil für Sie als Anmelder*in: Sie müssen selbst nicht mit Prioritätsbelegen hantieren.

Um DAS nutzen zu können, fordern Sie beim Österreichischen Patentamt einen Prioritätsbeleg für Ihr Schutzrecht an und merken den Wunsch an, DAS nutzen zu wollen. Sie bekommen dann einen persönlichen Zugangscode per E-Mail zugeschickt. Diesen Code können Sie dann jenen Patentämtern bekanntgeben, bei denen Sie die Priorität nutzen möchten. Diese Patentämter können damit den Prioritätsbeleg für Ihr Schutzrecht aus der DAS-Datenbank herunterladen. Sie selbst haben keinen Zugriff  in das DAS.  

Voraussetzung zur Nutzung des DAS: das jeweilige Patentamt muss ebenfalls an DAS teilnehmen, die Liste der teilnehmenden Ämter finden Sie hier.

Weitere Informationen zum DAS finden Sie hier auf der Website der WIPO.

Bitte beachten Sie für die Verarbeitung von persönlichen Daten in Zusammenhang mit Prioritätsbelegen unsere Datenschutzerklärung für die Hoheitsverwaltung, für WIPO DAS insbesondere Punkte 3.2 und 3.3.

 

Wenn Sie Prioritätsbelege oder Amtsbestätigungen, Rechtskraftbestätigungen, amtlichen Abschriften und Beglaubigungen benötigen, wenden sie sich bitte an:

Telefon +43 1 534 24 - 289 oder prioritaeten(at)patentamt.at

Auszüge aus dem Markenregister

Unbeglaubigte Auszüge aus dem Markenregister können Sie im Online-Markenregister downloaden.

Für beglaubigte Registerauszüge wenden Sie sich bitte an markenregister(at)patentamt.at.

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