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Ihre Rechte

Als Inhaber/in eines Desgins haben Sie Rechte, aber auch Pflichten.

Hauptinhalt:

Veröffentlichung und Registrierung

Die Musterregistrierung erfolgt jeweils am 20. eines Monats. Ab diesem Tag besteht der Musterschutz. Die Registrierung wird im Musteranzeiger veröffentlicht, im Register eingetragen und Ihnen ein Musterzertifikat ausgestellt.

Anfechtung eines Musters

Eine Registrierung garantiert nicht, dass der Musterschutz bis zum Ende der Laufzeit gesichert ist. Falls Dritte beweisen können, dass die Registrierung nicht hätte erfolgen dürfen, können diese die Nichtigerklärung des Musters (§ 30 MuSchG) beantragen. Gegen die Entscheidungen des Österreichischen Patentamtes können Sie noch das Oberlandesgericht Wien (§ 43 MuSchG) und in weiterer Folge den Obersten Gerichtshof (§ 43b MuSchG) anrufen.

Musterverletzung

Wird Ihr Muster verletzt, können Sie auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns, Rechnungslegung sowie Anspruch auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg klagen (§ 34 MuSchG).

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