Manchmal empfiehlt es sich, auf einen Teil des durch das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis festgelegten Schutzbereichs einer Marke zu verzichten, um zB Eingriffs- oder Abgrenzungsstreitigkeiten mit Dritten zu entgehen oder sich von unbenützt gebliebenen Produktangaben zu trennen.
Ein derartiger teilweiser Verzicht kann nur vom/von der eingetragenen Markeninhaber/in (oder dem/der Vertretenden) beantragt werden und ist gebührenfrei. Der Online-Antrag ist entweder elektronisch zu signieren (Bürgerkarte/Handysignatur) oder es ist ein entsprechend bestätigendes Dokument mit handschriftlichen Unterschrift hochzuladen. Bei Firmen ist auf eine firmenmäßige Unterfertigung zu achten.
ACHTUNG: Die Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist unwiderruflich!
Diese Online-Anwendung wurde in Zusammenarbeit mit dem EUIPO und mit Hilfe und finanzieller Unterstützung des Europäischen Kooperationsprogramms entwickelt.
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