Springe direkt zu :

Einschränkungen von Waren und Dienstleistungen

Damit verzichten Sie auf einen Teil des Schutzbereichs Ihrer Marke

Hauptinhalt:

Manchmal empfiehlt es sich, auf einen Teil des durch das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis festgelegten Schutzbereichs einer Marke zu verzichten, um zB Eingriffs- oder  Abgrenzungsstreitigkeiten mit Dritten zu entgehen oder sich von unbenützt gebliebenen Produktangaben zu trennen.

Ein derartiger teilweiser Verzicht kann nur vom/von der eingetragenen Markeninhaber/in (oder dem/der Vertretenden) beantragt werden und ist gebührenfrei. Der Online-Antrag ist entweder elektronisch zu signieren (Bürgerkarte/Handysignatur) oder es ist ein entsprechend bestätigendes Dokument mit handschriftlichen Unterschrift hochzuladen. Bei Firmen ist auf eine firmenmäßige Unterfertigung zu achten.

ACHTUNG: Die Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist unwiderruflich!

Tipps:

  • Mit diesem online Service können Sie neben den sonstigen Daten der Marke auch deren bisheriges Waren- und Dienstleistungsverzeichnis importieren, bearbeiten und einschränken.

    Bitte beachten Sie, dass keine Waren und Dienstleistungen hinzugefügt werden dürfen, die nicht vom ursprünglichen Schutzumfang umfasst waren. Nur eine Einschränkung oder Konkretisierung ist gestattet.

  • Haben sich die Daten des/r Inhabers/In der einzuschränkenden Marke gegenüber dem aktuellen Registerstand geändert, so kombinieren Sie diesen Antrag mit einem Antrag auf „Übertragung von Markenrechten“ oder „Namens- oder Adressänderung“, damit die Registerdaten für den verbleibenden Markenbereich korrigiert werden können. Stattdessen können Sie auch einen eigenständig formulierten Gesamtantrag unter „Sonstige Eingaben/Anträge“ einbringen.

    Wollen Sie die Daten hingegen zwar jetzt nicht korrigieren, aber dennoch das Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis einschränken, so müssen Sie im Formular die für den Nachweis der Namensänderung oder Rechtsnachfolge erforderlichen Belege als pdf-Dateien hochladen.

Diese Online-Anwendung wurde in Zusammenarbeit mit dem EUIPO und mit Hilfe und finanzieller Unterstützung des Europäischen Kooperationsprogramms entwickelt. 

Bitte hinterlassen Sie uns Feedback ob diese Seite hilfreich für Sie war! Hinweis: Nach dem Absenden des Formulars bleiben Sie auf dieser Seite

War diese Seite hilfreich für Sie?*

Datenschutzerklärung (DSGVO)*

liken & teilen

Springe zum Anfang der Seite