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Übertragung

Aktualisieren Sie den/die MarkeninhaberIn im Register

Hauptinhalt:

Mit dem gegenständlichen Online-Formular „Übertragung von Markenrechten“ beantragen Sie die Richtigstellung des Registers nach einem erfolgten Wechsel des/der Rechtsinhaber/s/in. Sollte sich hingegen nur der Namen oder die Adresse geändert haben, nützen Sie bitte das Formular „Namens- und Adressänderung“.

Die Rechte an einer Marke/Markenanmeldung können ganz oder teilweise auf eine/n neue/n InhaberIn übertragen werden (zB durch Verkauf, Unternehmensverschmelzung, im Erbweg). Für die Gültigkeit dieses Rechtsüberganges ist die Eintragung im Register NICHT erforderlich. Aus einer Marke ableitbare Abwehrrechte gegen Dritte können allerdings vor dem Amt nur vom/von der eingetragenen MarkeninhaberIn geltend gemacht werden; auch werden die Marke betreffende Verständigungen stets an den/die im Register aufscheinenden InhaberIn (oder dessen/deren VertreterIn) zugestellt. Darüber hinaus empfiehlt sich die Richtigstellung des Registers, um die Öffentlichkeitswirkung des Übertragungsvorganges zu gewährleisten und als MarkeninhaberIn auch für Dritte ansprechbar zu sein.

ACHTUNG: Der Rechtsübergang ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen, die im Online Antrag im pdf-Format hochzuladen sind.

Geeignete Belege für den Nachweis des Rechtsübergangs

  • Bei rechtsgeschäftlicher Übertragung (Verkauf/Kauf/Schenkung etc.), kann dieser Nachweis durch übereinstimmende schriftliche Erklärung/en des/der alten und neuen Inhabers/in  (oder der jeweiligen Vertretenden) oder durch Vorlage einer Übertragungsurkunde, des Kaufvertrags odgl., woraus die Übereinstimmung beider Parteien hinsichtlich des Rechtsübergangs ersichtlich wird, erfolgen. Die Unterschriften müssen nicht beglaubigt werden; auch genügt die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie der Unterlagen.

    (Hinweis:  Bei Übertragungen im Zuge eines Insolvenzverfahrens ist die Bestellungsurkunde des Insolvenzverwalters vorzulegen und ggf. auch die gerichtliche Genehmigung der Übertragung nachzuweisen.)

  • Wurde der Rechtsübergang auf andere Weise bewirkt (zB im Erbweg oder durch Fusion, Spaltung oder Umwandlung), ist der Nachweis mittels Urkundenvorlage zu führen, also zB durch Vorlage einer Einantwortungsurkunde mit Rechtskraftbestätigung oder von Firmenbuch- bzw. Registerauszügen (zumeist mit historischen Daten), aus denen sich die Rechtsnachfolge ergibt. Inländische Urkunden können dabei unbeglaubigt und in Kopie vorgelegt werden; ausländische Urkunden bedürfen je nach Ausstellungsstaat einer gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung samt Überbeglaubigung, können jedoch ebenfalls in Kopie vorgelegt werden.

NATIONALE MARKEN

Wer stellt den Antrag?

Die Umschreibung einer Marke im Register kann von jedem Beteiligten beantragt werden.

Kosten:

Der Antrag unterliegt einer Gebühr von € 128,-- pro betroffene Marke/Markenanmeldung.

INTERNATIONALE MARKEN

Wer stellt den Antrag?

Die Umschreibung einer Internationalen Marke kann vom eingetragenen Inhaber/der eingetragenen Inhaberin oder dem/der eingetragenen Vertreter/in selbst direkt bei der WIPO  mittels Formular MM5 beantragt werden. In diesem Fall sind keine zusätzlichen Nachweise für den Rechtsübergang notwendig.

Sie können Ihren Antrag aber auch über das Österreichische Patentamt einbringen. Voraussetzung dafür ist, dass der/die bisherige oder der/die neue InhaberIn seinen/ihren Wohnsitz oder Sitz in Österreich hat oder – bei natürlichen Personen – die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.

Für diesen Fall laden Sie das ausgefüllte Formular MM5 gemeinsam mit dem Nachweis des Rechtsüberganges im pdf-Format hoch.

Falls Sie das Formular MM5 nicht verwenden, muss Ihr Antrag folgende Angaben enthalten:

Umfang der Übertragung:

  • gänzliche Übertragung (für alle benannte Staaten; sämtliche Waren und Dienstleistungen)
  • teilweise Übertragung:
    • für welche benannten Staaten (Erfolgt hier keine Angabe, wird davon ausgegangen, dass die Übertragung für sämtliche benannte Staaten gewünscht wird.)
    • für welche Waren und Dienstleistungen (Erfolgt hier keine Angabe, ist der Antrag auf Umschreibung für sämtliche Waren und Dienstleistungen zu verstehen.)

Bei teilweisen Übertragungen verwenden Sie für jede einzelne internationale Marke ein eigens dafür ausgefülltes MM5-Formular und laden dieses Formular ebenfalls hoch.

Angaben zum neuen Inhaber/zur neuen Inhaberin:

  • Natürliche Person
    • Nationalität oder Wohnsitz
  • Juristische Person
    • Rechtsform
    • Sitz des Unternehmens

Kosten:

Für die Umschreibung von internationalen Marken sind je betroffener internationaler Marke Gebühren an die WIPO zu zahlen. Infos dazu finden Sie hier: https://www.wipo.int/madrid/en/how_to/manage/ownership.html

Diese Online-Anwendung wurde in Zusammenarbeit mit dem EUIPO und mit Hilfe und finanzieller Unterstützung des Europäischen Kooperationsprogramms entwickelt. 

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