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Patent national

Schützt Ihre Erfindung. Sie alleine dürfen diese in Österreich betriebsmäßig herstellen, vertreiben oder gebrauchen. Andere sind davon ausgeschlossen.

Hauptinhalt:

Das Patent

Ein Patent schützt Ihre Erfindung. Diese muss neu und erfinderisch sein: zum Zeitpunkt der Anmeldung darf sie nicht veröffentlicht sein - alles, was vor der Anmeldung, irgendwo auf dieser Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist Stand der Technik und damit nicht mehr neu.

Ein Patent ist ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol). Sie alleine dürfen die geschützte Erfindung in Österreich betriebsmäßig herstellen, vertreiben oder gebrauchen.

Wichtig: Melden Sie Ihre Erfindung zuerst an, bevor Sie an die Öffentlichkeit gehen: "Reden ist Silber - Schweigen ist Gold!"

Welche Erfindungen sind nicht mittels eines Patentes schützbar

  • Entdeckungen, sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  • der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung;
  • die bloße Entdeckung eines Bestandteils des menschlichen Körpers, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens;
  • ästhetische Formschöpfungen;
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
  • die Wiedergabe von Informationen.
  • Erfindungen, die den allgemein anerkannten Naturgesetzen (Energiesatz, Impulssatz, etc.) widersprechen, wie z. B. ein perpetuum mobile.

Entscheidungshilfe: Patent oder Gebrauchsmuster?

PatentGebrauchsmuster
AnforderungenAnmeldeformular, Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, ZusammenfassungAnmeldeformular, Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, Zusammenfassung
Neuheitsschonfristkeine6 Monate
SchutzbereichAnsprücheAnsprüche
VerfahrensdauerAuf Grund der Prüfung kann sich das Verfahren bei entgegenstehendem Stand der Technik hinauszögernAuf Grund der Registrierung trotz entgegenstehendem Stand der Technik kürzer als beim Patent
Steuerrechtliche/gewerberechtliche BegünstigungJaNein
Mikroorganismen schützbar?JaNein
ProgrammlogikNeinJa
max. Schutzdauer20 Jahre10 Jahre
Neuheit/Erfinderischer SchrittGesetzmäßigkeitsprüfungRecherchenbericht
Stundung/ex offo VertretungJaNein
Anmeldegebühr inkl. zehn Ansprüche342,00 EUR206,00 EUR
Erteilung/Registrierungab 208,00 EUR135,00 EUR

Prüfung / Verfahren

Nachdem Sie Ihre Erfindung zum Patent angemeldet haben, werden Ihre Anmeldeunterlagen (formal) und Ihre Erfindung (sachlich) geprüft. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich im Rahmen eines Vorbescheids, zu dem Sie innerhalb einer bestimmten Frist Stellung nehmen können. Etwaige Mängel bzw. Einschränkungen Ihres Schutzbegehrens auf Grund des von uns recherchierten Standes der Technik können Sie innerhalb dieser Frist beheben. Erfolgt dies nicht oder nur mangelhaft, wird Ihre Anmeldung zurückgewiesen.

Veröffentlichung der Anmeldung

18 Monate nach dem Anmeldetag (gegebenenfalls Prioritätstag) werden Ihre ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen gemeinsam mit einem Recherchenbericht (sofern dieser schon vorhanden ist) und gegebenenfalls letztgültigen Ansprüchen veröffentlicht. Sie genießen ab der Veröffentlichung vorläufigen Schutz, wenn die Anmeldung letztendlich zur Erteilung führt.

Sollten Sie eine Veröffentlichung Ihrer ursprünglich eingereichten Unterlagen vor diesen 18 Monaten wünschen, so können Sie dies mittels eines formlosen Schreibens beantragen. Die Voraussetzung hierbei sind jedoch formal einwandfreie Unterlagen.

Patenterteilung / Publikation

Bestehen keine Bedenken, wird der Erteilungsbeschluss gefasst und nach erfolgter Rechtskraft (Ablauf einer Frist nach der Zustellung des Erteilungsbeschlusses) das Patent erteilt.

Der Patentschutz beginnt mit der Registrierung des Patentes und dessen Veröffentlichung im Patentblatt. Die Patentschrift wird am Publikationsserver (Link unter der Hauptkategorie „Patent Managen“) bereitgestellt und eine Patenturkunde ausgestellt.

Mehr Details zur Patentanmeldung und zum Patentverfahren finden Sie in unserem WIKI & FAQs oder bei den Infoblättern.

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