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Beschluss des Ministerrates zur Einrichtung einer lokalen Kammer in den Räumlichkeiten des ÖPA

Information der Abteilung IB (21. Jänner 2015)

Der Ministerrat hat am 20. Jänner 2015 auf Antrag von Bundesminister Alois Stöger die Einrichtung einer lokalen Kammer des einheitlichen Patentgerichts in Österreich beschlossen. Angesiedelt wird die lokale Kammer in den Räumlichkeiten des ÖPA, die Kosten dafür trägt das BMVIT.

Bei der lokalen Kammer wären gemäß Übereinkommen regelmäßig folgende Verfahren betreffend Europäische Patente (mit und ohne Einheitliche Wirkung) zu verhandeln: *Klagen wegen (drohender) Verletzung von Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten und zugehörige Klageerwiderung, einschließlich Widerklagen in Bezug auf Lizenzen *Klagen auf Erlass von einstweiligen (Sicherungs-) Maßnahmen und einstweiligen Verfügungen *Widerklagen auf Nichtigerklärung von Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten in einem bereits anhängigen Verletzungsverfahren *Klagen auf Schadenersatz oder auf Entschädigung aufgrund des vorläufigen Schutzes, den eine veröffentlichte Anmeldung eines europäischen Patents gewährt *Klagen im Zusammenhang mit der Benutzung einer Erfindung vor der Erteilung eines Patents oder mit einem Vorbenutzungsrecht *Klagen auf Zahlung einer Lizenzvergütung.

Zu erheben sind die Klagen bei der Lokalkammer in dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet die Verletzung erfolgt ist, oder in dessen Gebiet der Beklagte seinen Wohnsitz, Sitz seiner Hauptniederlassung oder seinen Geschäftssitz hat. Österreichische Beklagte sollen daher ihr Recht im eigenen Land verteidigen können. Ebenso sollen sie auch aktiv bei der heimischen lokalen Kammer klagen können, wenn eine Verletzung ihres Rechts in Österreich stattgefunden hat.

Als neuer Zeithorizont für das Inkrafttreten der Rechtsakte zum Einheitlichen Patent und Einheitlichen Patentgericht wird vorerst Ende 2015/Anfang 2016 in Aussicht genommen - vorausgesetzt, dass im Laufe des Jahres 2015 die erforderliche Anzahl von insgesamt 13 Ratifizierungen erreicht wird. Neben Österreich haben bisher Frankreich, Schweden, Belgien, Dänemark und Malta - sohin 6 Mitgliedstaaten (Stand 21.1.2015) - das Patentgerichts-Übereinkommen ratifiziert.

22.01.2015
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