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Kundmachung des Präsidenten des Patentamtes über Gebührenzahlungen an das Österreichische Patentamt

Ab 1.1.2015 besteht die Möglichkeit, bei allen im Österreichischen Patentamt in elektronischer Form eingereichten Anmeldungen und Anträgen die entsprechenden Gebühren auch bargeldlos durch Internetzahlung zu entrichten. Durch die Neuregelung können Kundinnen und Kunden des Österreichischen Patentamtes, die Einreichungen in elektronischer Form durchführen, nun auch die dafür erforderlichen Gebühren elektronisch entrichten, wodurch der Verwaltungsaufwand reduziert wird.

Diesbezüglich tritt die Kundmachung des Präsidenten des Patentamtes über Gebührenzahlungen an das Österreichische Patentamt nach entsprechender Veröffentlichung im Patentblatt I. Teil Nr. 12/2014 am 1.1.2015 in Kraft.

Hier geht es zur Kundmachung.

19.11.2014
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