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Kundmachung des Präsidenten des Patentamtes über die elektronische Einreichung von Übersetzungen europäischer Patentschriften

Ab 1.1.2015 besteht die Möglichkeit, Übersetzungen europäischer Patentschriften gemäß § 5 Patentverträge-Einführungsgesetz, BGBl. Nr. 52/1979, beim Österreichischen Patentamt in elektronischer Form unter Verwendung des vom Amt zu diesem Zweck bereitgestellten webbasierten Formulars einzureichen. Durch die Neuregelung können Kundinnen und Kunden des Österreichischen Patentamtes - neben den schon bisher vorhandenen Möglichkeiten einer elektronischen Einreichung - nunmehr auch Übersetzungen europäischer Patentschriften in elektronischer Form einreichen, wodurch der Verwaltungsaufwand weiter reduziert wird. Diesbezüglich tritt die Kundmachung des Präsidenten des Patentamtes über die elektronische Einreichung von Übersetzungen europäischer Patentschriften nach entsprechender Veröffentlichung im Patentblatt I. Teil Nr. 12/2014 am 1.1.2015 in Kraft.

Hier geht es zur Kundmachung.

19.11.2014
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