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Neues europäisches Einheitspatent brachte erste Verhandlung nach Wien

Ein Milchschäumer stand im Mittelpunkt der ersten Verhandlung der neu gegründeten lokalen Kammer des Einheitspatentgerichts in Wien

Seit Juni 2023 ist das europäische Einheitspatent in Kraft. Seither können Innovationen mit einem einzigen Patent in 17 europäischen Ländern zugleich geschützt werden, Patentanmelder:innen ersparen sich dadurch viel Papier, Zeit und Geld. So wird nur eine einzige Gebühr für alle teilnehmenden Staaten verrechnet – und nicht wie bisher pro Land. Auch aufwändige Übersetzungen in mehrere Sprachen sind nicht mehr notwendig. Für Rechtsstreitigkeiten ist das Einheitspatentgericht zuständig. In der Lokalkammer in Wien kam es heute (13.09.) zur ersten Verhandlung.

Ein deutscher Kaffeemaschinenanbieter sah sein europäisches Patent auf eine Milchschaumtechnologie durch ein Tiroler Unternehmen verletzt und versuchte, noch vor einer wichtigen internationalen Fachmesse für Gastronomie in Mailand, Rechtsklarheit zu erreichen. Im vollbesetzten Verhandlungssaal wurde der Antrag vom Senat der Lokalkammer in Wien jedoch abgewiesen.

Stefan Harasek, interimistischer Präsident des österreichischen Patentamtes: „Das neue Einheitspatent bringt viele Vorteile und macht es Erfinder:innen und Unternehmen wesentlich einfacher, ihre Innovationen im europäischen Raum zu schützen. Das neue Einheitspatentgericht in Wien sorgt außerdem dafür, dass Rechtstreitigkeiten zu Einheitspatenten mit Wirkung für alle teilnehmenden Staaten in Österreich geklärt werden können – mit Deutsch als Verhandlungssprache.“

Das neue Einheitliche Europäische Patent hat zunächst in 17 EU-Staaten Geltung: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. Der Beitritt weiterer EU-Staaten ist zu erwarten.

Service: https://www.patentamt.at/einheitspatent

13.09.2023
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