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Patentrechtsnovelle im Ministerrat beschlossen

Ministerrat beschließt strenge Regeln zum Schutz vor Patenten auf Leben und neues europäisches Einheitspatent

Novelle bringt umfangreiche Vereinfachungen und schließt bestehende Lücken – Regierungsvorlage wurde im Ministerrat fixiert und an das Parlament übermittelt

Die Österreichische Bundesregierung hat im Ministerrat die Patentrechtsnovelle beschlossen. Mit dieser sollen umfangreiche Verbesserungen des Patentrechts in Österreich umgesetzt werden. So wird das europäische Einheitspatent eingeführt. Damit können Patentanmelder:innen künftig in einem Schritt in 17 europäischen Ländern einen Patentschutz für ihre Erfindung erhalten.

Zudem bringt die Novelle strengere gesetzliche Regelungen für Patente auf Leben. Die Natur und ihre Pflanzen und Tiere können in Österreich schon bisher nicht patentiert werden. Mit der Änderung werden nun bestehende Lücken geschlossen und klargestellt: In Österreich gibt es keinen Patentschutz für jede Form der konventionellen Züchtung.

Das ist auch ein wichtiger Beitrag für die heimische Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit. Denn das Gesetz stellt klar: Die Sortenvielfalt unsere Natur muss für alle zugänglich sein und darf nicht hinter Patentschutz verschlossen werden.

  • Einheitspatent:

Das Einheitspatent bedeutet, dass Patente, die in einem europäischen Land beantragt und bewilligt werden, auch in den anderen teilnehmenden EU-Ländern gelten. Mit der nun im Ministerrat beschlossenen Novelle wird künftig das einheitliche Patentgericht - mit einer lokalen Kammer in Wien - seine Tätigkeit aufnehmen können. Diese Umsetzung bedeutet besonders für heimische Forschungsunternehmen eine klare Verbesserung.

  • Keine Patente auf Leben:

Mit der Patentrechtsnovelle werden die bestehenden Lücken bei Patenten auf Leben geschlossen. Künftig ist klar, dass keine Form der konventionellen Züchtung in Österreich patentiert werden kann. Das betrifft auch die sogenannte nicht zielgerichtete Mutagenese. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das in der konventionellen Pflanzenzüchtung schon seit langem angewandt wird. Hier wird eine Pflanze einem bestimmten Stress ausgesetzt, z.B. intensiver UV-Bestrahlung. Dadurch entstehen zufällige Mutationen, und damit eine breite Vielfalt an Eigenschaften, die mittels Kreuzung und Selektion weiter gezüchtet werden können.

Das Patentverbot für Pflanzen und Tiere, die aus nicht zielgerichteter Mutagenese entstanden sind, gilt nur für die landwirtschaftliche Nutzung. Damit umfasst das den gesamten Prozess Lebensmittelerzeugung und alle notwendigen Vorarbeiten wie Saatgutproduktion. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Sorten von allen genutzt werden können und gleichzeitig in der pharmazeutischen Forschung die notwendige Patentierbarkeit erhalten bleibt.

Die Novelle wurde im Ministerrat beschlossen und wird jetzt an den Nationalrat übermittelt. Für den Beschluss im Parlament ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler:

„Leben kann und darf man nicht patentieren. Das gilt auch für neue Pflanzensorten, die natürlich entstehen. Denn unsere Natur – von den Getreidesorten bis zum Gemüse, das wir essen – ist ein einzigartiger Schatz. Den wir für die Allgemeinheit erhalten wollen. Mit der Novelle des Patentrechts stellen wir das nun in Österreich klar. Wir schieben den Interessen der internationalen Agro-Industrie einen Riegel vor. Das schützt die heimische Landwirtschaft und deren Grundlage, die einzigartige Vielfalt unserer Natur.“

 

Medieninfo – Patentrechtsnovelle bringt strengen Schutz vor Patenten auf Leben und neues Einheitspatent
BMK – Stand: 01.03.2023

 

03.03.2023
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