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Reform des Designschutzes im Endspurt

Nach mehr als 20 Jahren befindet sich die Modernisierung und Harmonisierung des Designschutzes sowohl auf europäischer Ebene (mittels Verordnung) als auch auf nationaler Ebene (mittels Richtlinie) in der finalen Phase. Der Rat und das Europäische Parlament haben sich nämlich kürzlich auf neue Texte der beiden Legislativvorschläge geeinigt.

Damit sollen einerseits die Innovationsbedingungen für Unternehmen weiter verbessert und das Designrecht an die Herausforderungen einer digitalen Welt angepasst werden, andrerseits erhalten Konsument:innen mehr Auswahl und Wettbewerb bei Produkten zur Reparatur komplexer Erzeugnisse.

Das Muster (Design) schützt – alleine - das Aussehen eines gewerblichen Erzeugnisses, d. h. die für das Auge wahrnehmbaren Merkmale. Dazu gehört beispielsweise die Farbe, die Form, die Oberflächenstruktur und der Werkstoff. Sowohl dreidimensionale als auch zweidimensionale Gegenstände können als Muster/Design geschützt werden, wie beispielsweise Kleidung, Spielzeug, Möbel, Stoffe, Logos oder grafische Symbole.

Wesentliche Änderungen:

  • Modernisierung des Designbegriffes durch Einbeziehung digitaler Formen und der räumlichen Anordnung von Gegenständen (Stichwort: Metaverse). Die Erscheinungsform kann sich nun auch aus der Bewegung, einem Übergang oder sonstiger Art der Animation von Merkmalen ergeben.
  • Sammelmusteranmeldungen in Zukunft auch für Erzeugnisse unterschiedlicher Klassen des Abkommens von Locarno möglich
  • Ausschluss von Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse vom Designschutz zu Reparaturzwecken, sofern das Ersatzteil genau wie das Originalteil aussehen muss (sogenannte „Reparaturklausel“ für „must-match“-Teile) zB. eine beschädigte Stoßstange, die ersetzt werden muss, damit das Auto wieder so aussieht wie vorher
  • Hinweis auf ein registriertes Schutzrecht mit einem „D“ im Kreis (analog zu ©)
  • harmonisierte Übergangsfrist von 8 Jahren für die Anpassung der Reparaturklausel in allen Mitgliedstaaten
  • Anpassung der Gebühren auf EU-Ebene, um dem größeren territorialen Geltungsbereich im Vergleich zum Schutz auf nationaler Ebene Rechnung zu tragen

 

Wem bringt es was:

Die neue Rechtslage wird es für einzelne Designer und KMU einfacher und effizienter machen, ihre Produkte zu schützen, während die Liberalisierung des Ersatzteilmarktes den Konsument:innen über einen Zeitraum von 10 Jahren Einsparungen in Höhe von 340-544 Mio. € bringen könnte.

Zeitplan:

Mit der formellen Annahme der beiden Legislativvorschläge ist Anfang 2024 zu rechnen.
Die Mitgliedstaaten haben 3 Jahre Zeit, ihre Rechtslage an die neue Richtlinie anzupassen. Die Verordnung, die die neue Rechtslage auf europäischer Ebene regelt, tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

13.12.2023
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