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Verordnung des Präsidenten des Patentamtes

Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des

Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014)

Durch vorliegende Verordnung werden sämtliche festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG) zur Inflationsabgeltung mit 1.7.2014 erhöht.

Gemäß § 31 Abs. 3 PAG ist der Präsident des Patentamtes ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation alle festen Gebührensätze des PAG einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen. Der Vergleichsstichtag für die erste Inflationsanpassung ist der 31. Dezember 2011. Die Verordnung ist bis spätestens 30.Juni eines jeden Kalenderjahres im Patentblatt kundzumachen und gilt für die jeweiligen Gebühren ab 1. Juli des Jahres der Kundmachung.

Die entsprechende Verordnung wird im Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014 am 15.4.2014 kundgemacht.

16.04.2014
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