Rechtsmittel | Gebühr ab 1. Mai 2021 | Gebühr bis 30. April 2021 |
Rekurs gegen Beschlüsse der Technischen Abteilungen und der Rechtsabteilungen des Österreichischen Patentamtes | ||
| EUR 418,00 | EUR 392,00 |
| EUR 594,00 | EUR 557,00 |
Revisionsverfahren (2. Instanz) | EUR 800,00 | EUR 750,00 |
Berufung gegen Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamtes | EUR 800,00 | EUR 750,00 |
Revisionsverfahren und Rekursverfahren (2. Instanz) | EUR 1.177,00 | EUR 1.104,00 |
Rekurs gegen Beschlüsse der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamtes | EUR 447,00 | EUR 419,00 |
Revisionsrekursverfahren ( 2. Instanz) | EUR 600,00 | EUR 563,00 |
Die Gebührenänderung gilt ab 1. Mai 2021. Grundsätzlich ist die Gebühr zwei Wochen nach dem Einlangen des Rechtsmittels beim Oberlandesgericht Wien fällig. Sollte dieses Datum nach dem 30.04.2021 sein, gelten die neuen Gebühren.
Es wird empfohlen, bei der Zahlung der Gebühr auch die Geschäftszahl der angefochtenen Entscheidung des Patentamts anzugeben. Die Kontonummer des Oberlandesgerichts finden Sie auf der Homepage www.justiz.gv.at/ogw.
Bitte beachten Sie, dass sich auch die Pauschalgebühren für Abschriften aus der Urkundensammlung des Grund- oder Firmenbuchs (1,30 EURO pro Seite), für sonstige Amtsbestätigungen (z. B. Zeugnisse) (4,00 EURO pro Seite) sowie für Aktenabschriften oder -ablichtungen und sonstige Kopien sowie Ausdruck (70 Cent – bei Selbstanfertigung 36 Cent – pro Seite) erhöhen.
26. April 2021