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Änderung der Gerichtsgebühren ab 1. Mai 2021

Die Gebühren beim Oberlandesgericht werden ab 1. Mai 2021 geändert:

RechtsmittelGebühr
ab 1. Mai 2021
Gebühr
bis 30. April 2021
Rekurs gegen Beschlüsse der Technischen Abteilungen und der Rechtsabteilungen des Österreichischen Patentamtes
  • einseitiges Verfahren
EUR 418,00EUR 392,00
  • mehrseitiges Verfahren
EUR 594,00EUR 557,00
Revisionsverfahren (2. Instanz)EUR 800,00EUR 750,00
Berufung gegen Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen PatentamtesEUR 800,00EUR 750,00
Revisionsverfahren und Rekursverfahren (2. Instanz)EUR 1.177,00EUR 1.104,00
Rekurs gegen Beschlüsse der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen PatentamtesEUR 447,00EUR 419,00
Revisionsrekursverfahren ( 2. Instanz)EUR 600,00EUR 563,00

Beim Patentamt betroffene Verfahren

  • Beschlüsse der Technischen Abteilungen (für die Verfahren nach § 60 Abs 3 Z 1 PatG) und Rechtsabteilungen (für die Verfahren nach § 60 Abs 3 Z 2 PatG) (§ 138 PatG)
  • Endentscheidungen der Nichtigkeitsabteilung (§ 60 Abs 3 Z 3 PatG) (§ 141 PatG)
  • Beschlüsse der Nichtigkeitsabteilung (Unterbrechungsbeschlüsse, Beschlüsse, mit denen eine Berufung zurückgewiesen wird, Wiedereinsetzungsbeschlüsse sowie Beschlüsse über Ansprüche nach Gebührenanspruchsgesetz) (§ 130 PatG)

Fälligkeit der Gebühren

Die Gebührenänderung gilt ab 1. Mai 2021. Grundsätzlich ist die Gebühr zwei Wochen nach dem Einlangen des Rechtsmittels beim Oberlandesgericht Wien fällig. Sollte dieses Datum nach dem 30.04.2021 sein, gelten die neuen Gebühren.

Es wird empfohlen, bei der Zahlung der Gebühr auch die Geschäftszahl der angefochtenen Entscheidung des Patentamts anzugeben. Die Kontonummer des Oberlandesgerichts finden Sie auf der Homepage www.justiz.gv.at/ogw.

Sonstige Gebührenänderungen

Bitte beachten Sie, dass sich auch die Pauschalgebühren für Abschriften aus der Urkundensammlung des Grund- oder Firmenbuchs (1,30 EURO pro Seite), für sonstige Amtsbestätigungen (z. B. Zeugnisse) (4,00 EURO pro Seite) sowie für Aktenabschriften oder -ablichtungen und sonstige Kopien sowie Ausdruck (70 Cent – bei Selbstanfertigung 36 Cent – pro Seite) erhöhen.

 

26.04.2021
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