Die zentrale Frage lautet, ob Emmentaler ausschließlich aus der gleichnamigen Schweizer Region stammen darf oder ob Käse mit den typischen großen Löchern und dem charakteristischen Geschmack auch in anderen Regionen unter diesem Namen hergestellt werden kann. Mit der Frage befasst sich inzwischen auch der Europäische Gerichtshof.
Ähnliche Auseinandersetzungen gab es in der Vergangenheit bereits. Ein bekanntes Beispiel ist der italienische Gorgonzola, dessen Name als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen ist. In Österreich versuchte man seinerzeit, mit der Bezeichnung „Österzola“ das bestehende Monopol zu umgehen. Der Oberste Gerichtshof entschied jedoch, dass dieser Name dem geschützten „Gorgonzola“ zu ähnlich sei und Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre führen könne. Kreative Abwandlungen wie „Ömmentaler“ würden daher wohl ebenfalls rechtlich problematisch sein.
Wie der Europäische Gerichtshof letztlich entscheidet, wird zeigen, ob beim Emmentaler künftig streng zwischen Herkunft und Machart unterschieden werden muss – oder ob der berühmte Käse auch weiterhin über nationale Grenzen hinweg seinen Platz auf dem Brot behalten darf.
Weitere Informationen zum Thema Herkunftsangaben: https://www.patentamt.at/herkunftsangaben
05. Februar 2026