Ab 2.6.2014 können Anträge auf Erstattung von Recherchen oder Gutachten gemäß § 57a PatG einschließlich aller Beilagen und Zeichnungen beim Österreichischen Patentamt unter Verwendung eines vom Amt zu diesem Zweck bereitgestellten web-basierten Formulars in elektronischer Form (online) eingereicht werden. Diesbezüglich tritt die Kundmachung des Präsidenten des Patentamtes über die elektronische Einreichung von Anträgen auf Erstattung von Recherchen oder Gutachten gemäß § 57a PatG nach entsprechender Veröffentlichung im Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014 in Kraft.
Lesen Sie hier die Kundmachung.
15. April 2014