Die Marke OKTOBERFEST gehört (surprise, surprise) der Stadt München. Nach einem langen Prüfungsverfahren von insgesamt fünf Jahren hat München diese Marke am 2. September 2021 von dem Amt der Europäische Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen bekommen.
Geschützt ist die Wortmarke OKTOBERFEST für viele Waren und Dienstleistungen. Zum Beispiel: Druckereierzeugnisse, Taschen, Glaswaren, Steingut, Bekleidungsstücke, Fremdenverkehrswerbung, Organisation von Reisen, Dienstleistungen von Hotels – also vieles, was bei einem Oktoberfest von Bedeutung sein und verkauft werden kann.
Nicht alle Waren und Dienstleistungen wurden als schutzfähig bewertet. Die Beschwerdekammer des EUIPO hat nämlich für folgende Waren und Dienstleistungen den Markenschutz verweigert:
Klasse 41 (u. a. Veranstaltung von Volksfesten),
alle Waren der Klassen 29, 30, 32 und 33 (Lebensmittel aller Art) und
Dienstleistungen in Klasse 43 (Verpflegung von Gästen; Betrieb von Restaurants, durchgehend geöffneten Restaurants und Schnellimbissrestaurants; Cateringdienste;).
Alle Details zu dieser Entscheidung können Sie hier nachlesen: https://euipo.europa.eu/eSearchCLW/#basic/*///number/R1840%2F2019-4
Die gute Nachricht: „OKTOBERFEST“ ist keine geschützte Marke für die Durchführung einer Veranstaltung und auch nicht für das Anbieten von Speisen und Getränken – einschließlich des Verkaufs von Lebkuchenherzen :-)
Aber: Da der Markenschutz typische Andenken wie Bierkrüge, Gläser, Schlüsselanhänger, Poster, T-Shirts, aber auch Reisveranstaltungen und Betreiben von Websites umfasst, ist Vorsicht geboten. Deshalb raten wir dazu, bei der Planung eines so bezeichneten Volksfestes rechtliche Expertise in Anspruch zu nehmen – etwa bei einer Patentanwältin bzw. einem Patentanwalt.
Sie können auch Kontakt mit der Markeninhaberin, der Stadt München, aufnehmen, und fragen, ob und unter welchen Bedingungen sie mit der geplanten Nutzung ihres Markennamens einverstanden ist.
Über die Autorin:
Mag. iur. Daniela Mutz ist Vorsitzende der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamtes. Sie bloggt über die Judikatur u. a. des OLG Wien, OGH und EuGH und hilft damit, das dahinterstehende Recht besser zu begreifen.