Um die Registrierung nationaler Marken noch effizienter zu gestalten, stellt das Österreichische Patentamt nationale Markenurkunden ab sofort auch elektronisch zu.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Sie erhalten ihre Registrierungsbestätigung künftig digital – rasch und bequem. Auch die Anwaltschaft profitiert von dieser Umstellung: Die elektronische Zustellung ermöglicht eine unkomplizierte Weiterleitung an Mandantinnen und Mandanten sowie eine einfache Archivierung in bestehenden Kanzleisystemen.
Selbstverständlich bleibt auch die gewohnte postalische Zustellung möglich: Wer weiterhin eine physische Version der Registrierungsbestätigung mit der Banderole des Österreichischen Patentamtes erhalten möchte, kann diese kostenlos unter goem(at)patentamt.at anfordern.
19. Mai 2025