Springe direkt zu :

Hauptinhalt:

Mit F-Wort Marke abgeblitzt

Oberster Gerichtshof fällt Urteil

"Ficken" verstößt als Marke gegen die guten Sitten und kann daher nicht geschützt werden. Das bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Urteil. Die Wortmarke wurde am 28.6.2016 beim Österreichischen Patentamt angemeldet und dort wegen Verstoß gegen § 4.1.7 Markenschutzgesetz 1970 abgelehnt. Versuche Marken anzumelden, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen, sind selten. Nun bestätigte die Ausnahme die Regel. Im Fall der Wortmarke "Ficken", die für die Produktgruppen Bekleidungsstücke, Biere, alkoholische und alkoholfreie Getränke registriert werden sollte, kam das Österreichische Patentamt zu der Überzeugung, dass die vom Anmelder behauptete Liberalisierung der Sprachgewohnheiten nicht vorweggenommen werden darf. Eine Einschätzung die der OGH mit dem Europäischen Gericht teilt, das sich ebenfalls gegen einen Schutz entschieden hat.

Für den Anmelder der Wortmarke bedeutet der abschlägige Bescheid, dass die Registrierung untersagt wird. Jedermann kann folglich das F-Wort zur Bezeichnung seiner Waren und Dienstleistungen verwenden - allerdings ungeschützt.

17.05.2017
Bitte hinterlassen Sie uns Feedback ob diese Seite hilfreich für Sie war! Hinweis: Nach dem Absenden des Formulars bleiben Sie auf dieser Seite

War diese Seite hilfreich für Sie?*

Datenschutzerklärung (DSGVO)*

liken & teilen

Springe zum Anfang der Seite