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Weitere Beschleunigung des Markenverfahrens durch Entfall der Ähnlichkeitsprüfung

Die Patentrechtsnovelle bewirkt auch Änderungen im Markenbereich.

Mit dem Inkrafttreten der Patentrechtsnovelle beendet das Österreichische Patentamt für ab 1. Juni 2023 eingereichte Anmeldungen die Erstellung amtlicher Ähnlichkeitsprüfungen im Anmeldeverfahren.

Betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Fast-Track-Markenanmeldung im 1.Quartal 2023 weniger als 4 Werktage, so versprechen wir uns durch diese Maßnahme nun auch für Anmeldungen, die uns auf Papier oder mittels einer Standard-Online-Anmeldung erreichen, eine Beschleunigung des Verfahrens um zumindest 20%. Hinzu kommt, dass es effektiver und insgesamt kostensparender ist, die Überprüfung eines anzumeldenden Zeichens hinsichtlich potentiell verwechslungsfähiger prioritärer Zeichenrechte schon vor der Anmeldung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

Über die Ihnen diesbezüglich weiter zur Verfügung stehenden Möglichkeiten informieren wir auf unserer Webseite unter https://www.patentamt.at/marken/recherche.

Dort finden sie auch weiterführende Informationen zu unseren beiden schnellen Serviceleistungen „Markenähnlichkeitsrecherche“ und „Pre Check Marke“, die über einen bloßen Markenähnlichkeitsvergleich hinausgehende zusätzliche Informationen bieten.

24.05.2023
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