Manche Farben sind untrennbar mit einem Unternehmen oder einer Organisation verbunden: ohne Schriftzug, Logo oder Form ist sofort klar, wer dahinter steht.
Genau das ist das Prinzip der Farbmarke. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich beim Patentamt eine Farbgebung für ein Produkt oder eine Dienstleistung schützen zu lassen – also eine Farbmarke anzumelden. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.
Was ist eine Farbmarke?
Farben gelten grundsätzlich als frei nutzbar – das heißt, niemand soll sich beispielsweise die gängigsten Rot-, Grün- oder Blau-Töne einfach so sichern können. Die Eintragung einer Farbmarke ist daher nur in Ausnahmefällen möglich. Und zwar dann, wenn eine Farbe in einem bestimmten Marktsegment fest mit einem Unternehmen oder Produkt verbunden ist. Die Farbe bzw. ihre Assoziation mit einem bestimmten Unternehmen muss sich also zum Zeitpunkt der Markenanmeldung am Markt bereits etabliert und durchgesetzt haben.
Juristisch spricht man hier von „Verkehrsgeltung“. Das heißt, es muss nachgewiesen werden, dass ein Großteil der relevanten Zielgruppe diese Farbe auch tatsächlich mit einem bestimmten Unternehmen oder Produkt assoziiert, ganz ohne Worte oder Bilder.
Einigen wenigen Unternehmen ist es trotz der hohen Anforderungen bereits gelungen, ihre charakteristische Farbe schützen zu lassen. So etwa Manner mit seinem unverwechselbaren Rosa, Palmers mit dem prägnanten Grün oder der Manz Verlag mit seinem markanten Rotton. Und weil in Österreich nur eine einzige Zeitung auf lachsrosa Papier druckt, hat sich auch DER STANDARD diesen einzigartigen Farbton als Marke eintragen lassen.
Manner-Rosa (Registernummern 325294) der Firma Josef Manner & Comp AG:
Der Farbton der „Manner-Schnitten“ ist nicht nur in Österreich registriert, sondern seit kurzem auch in Deutschland als Farbmarke geschützt - allerdings nur für einen ganz speziellen Bereich: „Gefüllte Waffelschnitten“.
Palmers-Grün (Registernummer 89877): Die Palmers Textil AG war einer der Vorreiter wenn es um den Schutz der einzigartigen Farbe der Marke geht. Das österreichische Traditionsunternehmen hat bereits 1978 die Farbe durch eine Markenanmeldung schützen lassen.
Manz-Rot (Registernummern 213374) der Manz’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH: Eingetragen für juristische Fachliteratur. Ein Beispiel für eine zielgruppenspezifische Farbmarke mit hohem Wiedererkennungswert.
Standard-Rosa (Registernummer 237730) der Standard Verlagsges.m.b.H.: Die Farbe der Tageszeitung Der Standard gilt als markantes mediales Erkennungsmerkmal.