Ein Gebrauchsmuster schützt Ihre Erfindung in Österreich genauso wie das Patent. Sie benötigen dieselben Anmeldeunterlagen wie bei einer Patentanmeldung, aber es gibt Unterschiede im Verfahren, in der Schutzdauer, bei den Kosten, etc. Und die Priorität eines Gebrauchsmusters kann bei einer Auslandsanmeldung genauso verwendet werden: Sollte es im jeweiligen Land kein Gebrauchsmuster geben, muss eben ein Patent angemeldet werden.
Beim Gebrauchsmuster wird nicht wie beim Patent solange geprüft, bis schützbare Ansprüche vorliegen. Ist Ihr Gebrauchsmuster formal in Ordnung wird Ihnen bezüglich der Neuheit und Erfindungseigenschaft der Ansprüche ein Recherchenbericht zugestellt. Wenn Sie die Registrierungsgebühr bezahlen wird Ihr Gebrauchsmuster registriert, auch, wenn es laut Recherchenbericht nicht neu und erfinderisch ist. Der Vorteil ist, Sie kommen schneller zu Ihrem Schutz. Der Nachteil ist, dass Dritte einen Nichtigkeitsantrag stellen könnten. Das genaue Verfahren ist weiter unten beschrieben.
Trotzdem gilt wie beim Patent: Sie alleine dürfen Ihre Erfindung in Österreich betriebsmäßig herstellen, vertreiben oder gebrauchen. Andere sind davon ausgeschlossen.
Patent | Gebrauchsmuster | |
Anforderungen | Anmeldeformular, Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, Zusammenfassung | Anmeldeformular, Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, Zusammenfassung |
Neuheitsschonfrist | keine | 6 Monate |
Schutzbereich | Ansprüche | Ansprüche |
Verfahrensdauer | Auf Grund der Prüfung kann sich das Verfahren bei entgegenstehendem Stand der Technik hinauszögern | Auf Grund der Möglichkeit der Registrierung auch wenn Stand der Technik entgegensteht kürzer als beim Patent |
Steuerrechtliche/gewerberechtliche Begünstigung | Ja | Nein |
Mikroorganismen schützbar? | Ja | Nein |
Programmlogik | Nein | Ja |
max. Schutzdauer | 20 Jahre | 10 Jahre |
Neuheit/Erfinderischer Schritt | Gesetzmäßigkeitsprüfung | Recherchenbericht |
Stundung/ex offo Vertretung | Ja | Nein |
Anmeldegebühr inkl. zehn Ansprüche | 342,00 EUR | 206,00 EUR |
Erteilung/Registrierung | ab 208,00 EUR | 135,00 EUR |
Bezüglich der Neuheit und Erfindungseigenschaft wird beim formal einwandfreien Gebrauchsmuster ein Recherchenbericht zugestellt. Der ermittelte Stand der Technik wird mit X, Y oder A kategorisiert. Trotz negativem Recherchenbericht (X- bzw. Y-Kategorisierung) kann die Registrierung des Gebrauchsmusters durch Zahlung der Registrierungsgebühr erwirkt werden, birgt jedoch ein gewisses Risiko: In diesem Fall kann das Gebrauchsmuster auf Antrag Dritter nichtig erklärt werden.
Das Ändern und Anpassen der Ansprüche ist allerdings nach Erhalt des Recherchenberichts möglich. Ausnahme: Beschleunigte Registrierung. Hier folgt der Recherchenbericht nach der bereits durchgeführten Registrierung.
Bis zur Registrierung vergehen durchschnittlich elf Monate. Sie können aber gegen eine Zuschlagszahlung eine beschleunigte Registrierung beantragen. In diesem Fall wird die Anmeldung umgehend nach positiver Gesetzmäßigkeitsprüfung registriert und die Gebrauchsmusterschrift veröffentlicht. Erst danach wird der Recherchenbericht erstellt und ebenfalls veröffentlicht. Eine Änderung der Ansprüche ist bei einer beschleunigten Registrierung aber nicht mehr möglich!
Der Gebrauchsmusterschutz beginnt mit der von der/dem Prüfer/in verfügten Registrierung im Gebrauchsmusterregister und der Veröffentlichung im Gebrauchsmusterblatt. Die Gebrauchsmusterschrift wird am Publikationsserver bereitgestellt und eine Gebrauchsmusterurkunde ausgestellt.
Mehr Details zur Patentanmeldung und zum Patentverfahren finden Sie in unserem WIKI & FAQs oder bei den Infoblättern.
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