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Patent und Gebrauchsmuster

Machen Sie online nationale Patentanmeldungen, EP- und PCT-Anmeldungen sowie Nachtragseingaben zu laufenden Verfahren.

Hauptinhalt:

Beim Österreichischen Patentamt können Sie über die Online Services nationale Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, EP- und PCT-Anmeldungen einreichen.
Zu laufenden Verfahren können alle Nachtragseinreichungen, wie etwa Änderungen Ihres Schutzbegehrens, geänderte Beschreibungen oder weitere/geänderte Figuren online übermittelt werden. Auch für Nachträge zu ursprünglich auf Papier eingereichten Anmeldungen kann dieser Service genutzt werden.

1. Nationale Patente und Gebrauchsmuster

Sie benötigen (neben der aktuellen Software-Version):

  • Ein SmartCard Paket vom Europäischen Patentamt mit Registrierung beim Österreichischen Patentamt.
    ACHTUNG! Das Europäische Patentamt stellt nur mehr bis Ende 2023 neue SmartCards aus; bestehende SmartCards können bis Ende September 2024 erneuert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das EPA. Diese funktionieren bis Ende 2024, abhängig vom Ablaufdatum des Zertifikats.

So erhalten Sie Ihre SmartCard

SmartCard beantragen (nur mehr bis Ende 2023 möglich): Zur Beantragung der SmartCard folgen Sie zunächst den Anweisungen auf der EPA-Website. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie kostenfrei die Smartcard samt Installationssoftware und Lesegerät. Sie müssen den Erhalt des Paketes bestätigen und daraufhin wird Ihnen der Smartcard-Pin ebenfalls per Post zugestellt.

Installieren Sie die neueste Software-Version des Europäischen Patentamts, verbinden Sie das Kartenlesegerät mit Ihrem PC und schieben Sie die SmartCard in das Lesegerät ein. Damit wir Ihre Anmeldungen entgegen nehmen können, müssen Sie nur noch Ihre SmartCard beim Österreichischen Patentamt registrieren:

Die SmartCard muss aktiv sein, andernfalls wird keine Verbindung zur Registrierung hergestellt. Die SmartCard ist aktiv, wenn sie über das Kartenlesegerät mit dem PC verbungen ist.

  • Installieren des Installationspaketes vom Europäischen Patentamt
  • Anschließen des Kartenlesegeräts mit Ihrem PC
  • Einführen der SmartCard
  • Anklicken des Links zur Registrierung: Registrierung
  • Auswählen Ihrer SmartCard zur Zertifizierung
  • Eingabe des vom EPA mitgeschickten PINs
  • Eingabefelder des Zertifikats ausfüllen und bestätigen

2. EP-Anmeldungen mit der Smartcard

Mit der SmartCard des Europäischen Patentamts können Sie nicht nur nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen einreichen, Sie können auch Europäische Patentanmeldungen über das Österreichische Patentamt einreichen. Damit wir Ihre EP-Anmeldung auch entgegennehmen können, müssen Sie nur noch Ihre SmartCard beim Österreichischen Patentamt registrieren.

ACHTUNG! Das Europäische Patentamt stellt nur mehr bis Ende 2023 neue SmartCards aus; bestehende SmartCards können bis Ende September 2024 erneuert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das EPA. Diese funktionieren bis Ende 2024, abhängig vom Ablaufdatum des Zertifikats.

3. PCT-Anmeldungen

Wenn Sie eine PCT-Anmeldung beim Österreichischen Patentamt einreichen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • WIPO-Software und Digital Certificate
    Bei Verwendung der PCT-SAFE-Software ist keine Registrierung beim Österreichischen Patentamt notwendig. Digital Certificate bei der WIPO beantragen
  • EPA-Software und Smartcard (bis maximal Ende 2024) bzw. WIPO Softzertifikat MIT Registrierung beim Österreichischen Patentamt.

4. FAQs und Kontakt

Kann ich das Zertifikat meiner SmartCard vor Ablauf verlängern? 
Das Gültigkeitsdatum Ihrer Chipkarte ist auf der Karte neben Ihrem Namen aufgedruckt. Sie können die Karte bis zu 60 Tage vor dem Ablaufdatum erneuern. Dies können Sie noch bis Ende September 2024 tun.

Sie haben keine Verbindung über den Registrierungslink?
Ist Ihre SmartCard aktiv? Die SmartCard ist nur dann aktiv, wenn sie über das Kartenlesegerät mit dem PC verbunden ist. Bitte achten Sie vor dem Einführen der Smartcard darauf, dass Ihr Smartcard-Lesegerät eingeschaltet ist und funktioniert. Die Lampe an der Seite des Geräts sollte blinken. Sobald Ihre Smartcard eingeführt ist, blinkt die Lampe nicht mehr.

Sie können die Demoversion zur Online Einreichung beim Österreichischen Patentamt durchlaufen, aber keine Online Einreichung tätigen?
Ist Ihre SmartCard beim Österreichischen Patentamt registriert? Zum Absenden von Online Einreichungen müssen Sie Ihre Karte beim Österreichischen Patentamt registrieren.

Sie haben eine Karte der WIPO und können keine Online Einreichung beim Österreichischen Patentamt tätigen?
Beachten Sie bitte, dass nationale Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen nur mit der EPA-Software möglich sind. Nur mit einer beim Österreichischen Patentamt registrierten SmartCard vom Europäischen Patentamt ist eine Online Einreichung beim Österreichischen Patentamt durchzuführen.

Sie wollen eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung tätigen. Welche Software und welche Karte benötigen Sie dafür?
Beachten Sie bitte, dass nationale Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen nur mit der EPA-Software möglich sind. Nur mit einer beim Österreichischen Patentamt registrierten SmartCard ist eine Online Einreichung beim Österreichischen Patentamt durchzuführen.

Welche Software und Karte benötige ich für eine Online Einreichung einer PCT-Anmeldung?
Für eine PCT-Anmeldung benötigen Sie ein Digital Certificate von der WIPO. Bei diesem Zertifikat handelt es sich um eine kleine Datei, die auf Ihrem Computer gespeichert wird, um Sie während der Anmeldung ausweisen zu können.

Sie können keine PCT-Anmeldung durchführen?
Vergewissern Sie sich, dass Sie eine Version benutzen, die nach dem 1.6.2011 von der WIPO veröffentlicht wurde. Wenn nicht, dann laden Sie bitte die neueste Version von der WIPO-Website komplett oder ein entsprechendes Update dazu herunter.

Ich habe noch keine SmartCard und bekomme ab 1.1.2024 keine neue vom EPA. Was kann ich tun? 
Sollten Sie bisher noch keine SmartCard haben, und das EPA keine neue mehr ausstellen, wenden Sie sich bitte an info(at)patentamt.at mit dem Betreff "Soft-Zertifikat".
Bestehende Karten können noch bis Ende September 2024 erneuert werden. Für die Erneuerung wenden Sie sich bitte an das EPA.

 

Unser allgemeiner Auskunftsdienst steht Ihnen für Fragen zur Online Einreichung zur Verfügung: Telefon +43 1 534 24 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr) oder info@patentamt.at

Für Fragen, die sich nicht speziell auf die Online-Einreichung beim ÖPA beziehen - beispielsweise bei Fragen zur Bestellung oder Lieferung der EPA Smartcard oder der WIPO Digital Certificates - wenden Sie sich bitte an die Nutzerunterstützung des EPA oder den PCT e-Services Help Desk der WIPO.

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