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Schutzzertifikat

Ihr Patent auf dem Gebiet der Pharmazie bzw. der Pflanzenschutzmittel geht nach dessen Ablauf in die Verlängerung.

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Das Schutzzertifikat

Schutzzertifikate sind ein verlängerter Schutz für zugelassene pharmazeutische Wirkstoffe bzw. Pflanzenschutzmittel, die in einem Patent (Grundpatent) umfasst sind. Da Arzneimittel nicht ohne Zulassung verkauft werden dürfen, sollen damit die den Patentinhabern aus der Länge der Zulassungsverfahren erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile kompensiert werden. 

Das Schutzzertifikat tritt mit Ende der maximalen Laufzeit (20 Jahre) des Grundpatents in Kraft.
Der Schutz gilt für die Dauer, die der Zeitspanne zwischen der Patentanmeldung und der ersten Zulassung, i.e. Genehmigung für das Inverkehrbringen im europäischen Wirtschaftsraum, abzüglich eines Zeitraums von fünf Jahren. Die maximale Laufzeit des Schutzzertifikates beträgt fünf Jahre vom Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Bei Vorliegen einer Bestätigung zur Durchführung von Studien zur Eignung als Kinderarzneimittel ist eine Verlängerung um sechs Monate möglich.

Erteilungsverfahren

Entspricht Ihre Anmeldung für ein ergänzendes Schutzzertifikat nicht den Vorschriften, werden Sie über die Mängel informiert. Innerhalb gesetzter Frist (üblicherweise zwei Monate) können Sie die aufgezeigten Mängel beheben, ansonsten wird Ihre Anmeldung zurückgewiesen.

Bei der Erteilung des Schutzzertifikats wird nicht geprüft, ob für das Erzeugnis bereits ein Zertifikat vom Österreichischen Patentamt ausgestellt wurde und ob die vorgelegte Genehmigung tatsächlich die erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in Österreich ist.

Geprüft wird die Identität des Schutzzertifikatsanmelders bzw. Patentinhabers, ob das Grundpatent aufrecht ist und ob das zugelassene Erzeugnis vom Schutzbereich des Grundpatents umfasst ist.

Register / Veröffentlichung

Das Österreichische Patentamt führt ein Register mit den bibliografischen Daten von Schutzzertifikaten und deren Verlängerung. Das Schutzzertifikatsregister ist öffentlich. Beglaubigte Registerauszüge sind erhältlich.
Die bibliografischen Daten betreffend Anmeldung und Erteilung von ergänzenden Schutzzertifikaten (und deren Verlängerung) werden auch im österreichischen Patentblatt (II. Teil A) veröffentlicht.

Mehr Details zur Patentanmeldung und zum Patentverfahren finden Sie in unserem WIKI & FAQs oder bei den Infoblättern.

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