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Süßer Advent: Dubai Schokolade, Nikolaus und Krampus

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Der Hype um die Dubai-Schokolade reißt nicht ab: Immer mehr Hersteller:innen bringen ihre eigene Version der neuen Schokoladensorte auf den Markt – einer Kombination aus Pistaziencreme und Engelshaar (Kadayif), die ihre Bekanntheit vor allem einem Tiktok-Trend verdankt.  

Die Bezeichnung „Dubai Schokolade“ ist als solche nicht als Marke schützbar, da es eine rein beschreibende Angabe ist (Beschaffenheit der Schokolade). Einige Produzentinnen und Produzenten haben allerdings den Begriff „Dubai Schokolade“ mit einem schutzfähigen Bestandteil kombiniert – zum Beispiel der Pesendorfer Dubai Schoko-Nuss Mix.

Und wenn wir gerade beim Thema Süßes sind: Der Nikolo ist markenrechtlich ebenfalls kaum geschützt. Es finden sich nur wenige Einträge in unserem Markenregister, so zum Beispiel „Nikolausspaß“ für Süßwaren (IR 1488370) oder dieser Nikolo aus dem Musterregister:

Besser geschützt als St. Nikolaus ist sein böse dreinschauender Gefährte: Einige Vereine haben Logos mit dem Krampus angemeldet, zum Beispiel:

 

Aber auch eine amerikanische Spirituosenfirma hat den Krampus für sich entdeckt und diese Wortmarke geschützt:

KRAMPUS HERBAL LIQUEUR (IR 1774549)

Über die Autorin: Mag.iur. Daniela Mutz ist Vorsitzende der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamtes. Sie bloggt über die Judikatur u.a. des OLG Wien, OGH, EuG und EuGH und hilft damit das dahinterstehende Recht besser zu begreifen.

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