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Einheitspatent: Weitere Verzögerung nach Deutschlands Entscheidung

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 13.02.2020 beschlossen, dass die erfolgte Ratifikation des Vertrags zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichtes aus formalen Gründen gegen die deutsche Verfassung verstößt und daher nichtig ist.

Das hat jetzt zur Folge, dass der Ratifizierungsprozess neu eingeleitet werden muss. Die Abstimmung müsste mit der verfassungsändernden Mehrheit von zwei Drittel der Bundestagsabgeordneteten wiederholt werden. Für den Start des Einheitspatents bedeutet das eine weitere Verzögerung.

Weitere Informationen lesen Sie bitte hier:

https://www.patentamt.at/de/patente/patente-service/patente-international/einheitspatent/

https://www.patentamt.at/de/patente/patente-service/patente-international/einheitspatent/einheitspatent-faq/​

oder hier:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-020.html

26.03.2020
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