Was ist das Einheitspatent – und was bringt es mir?
Das Einheitspatent ist ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung. Es bietet Schutz in derzeit 18 EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig – mit einer einzigen Jahresgebühr und einem überschaubaren Übersetzungsaufwand in andere Sprachen.
Die wichtigsten Vorteile:
- eine Jahresgebühr statt Einzelgebühren pro Land
- keine Validierung in jedem einzelnen Staat nötig
- ein zentrales Register beim Europäischen Patentamt (EPA)
- grenzüberschreitende Durchsetzung über das Einheitliche Patentgericht (UPC)
Bitte beachten Sie: Wird ein Einheitspatent erfolgreich angefochten, verliert es seine Wirkung in allen teilnehmenden Staaten.
Einheitspatent: Basics
Derzeit nehmen 18 EU-Staaten teil: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden und Slowenien.
Im Vollausbau könnte das Einheitspatent eines Tages in allen EU-Staaten gelten. Länder außerhalb der EU können jedoch nicht teilnehmen. Für Staaten, die (noch) nicht teilnehmen, müssen Sie Ihr Europäisches Patent weiterhin klassisch validieren – auch in Kombination mit dem Einheitspatent.
Sie melden zunächst ein Europäisches Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) an. Nach der Erteilung stellen Sie innerhalb eines Monats den Antrag auf einheitliche Wirkung – dieser ist gebührenfrei.
Die Voraussetzungen:
- Das Europäische Patent wurde erteilt
- Alle am Einheitspatent teilnehmenden Staaten sind benannt
- Eine Übersetzung der Patentschrift liegt vor: ins Englische (wenn die Verfahrenssprache Deutsch oder Französisch ist) oder in eine andere EU-Amtssprache (wenn die Verfahrenssprache Englisch ist)
Diese Übersetzungspflicht gilt während einer Übergangsfrist von zwölf Jahren und wird voraussichtlich nach deren Ablauf entfallen.
Statt einer Jahresgebühr für jedes Land, in dem der Patentschutz angestrebt wird, gibt es beim Einheitspatent nur eine einzige Gebühr für alle teilnehmenden Staaten. Über die ersten zehn Jahre belaufen sich die Kosten auf rund € 7.400,–. Das entspricht in etwa den Kosten für ein Europäisches Patent, das in vier Ländern validiert wird – bietet aber Schutz in 18 Staaten.
Je mehr Länder Sie abdecken möchten, desto größer ist die Ersparnis gegenüber Einzelvalidierungen. Die aktuelle Gebührentabelle finden Sie auf der Website des EPA.
Das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, kurz UPC) ist ein neues europäisches Gericht, das seit 2023 für Streitigkeiten über Einheitspatente und grundsätzlich auch für Europäische Patente zuständig ist.
- Verletzungsklagen und Nichtigkeitswiderklagen werden vor lokalen oder der regionalen Kammer verhandelt – zum Beispiel in Wien, Stockholm oder Düsseldorf. Die lokale Kammer in Wien hat ihren Sitz beim Österreichischen Patentamt
- Nichtigkeitsklagen gehen – je nach technischem Gebiet – an die zentralen Kammern in Paris, München oder Mailand
- Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg
Entscheidungen des UPC gelten für alle teilnehmenden Staaten. Für klassische Europäische Patente (Bündelpatente) können Sie die Zuständigkeit des UPC mit einem Opt-out (Hinausoptierung durch Erklärung) ausschließen.
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