Dies betrifft besonders:
Fehlende Angaben einer E-Mailadresse führen zu sogen. „Irregularity“-Mitteilungen des Internationalen Büros, auf die binnen 3 Monaten reagiert werden muss. Erfolgt keine Reaktion, gilt der betreffende Antrag als zurückgenommen bzw. wird die erfolgte Vertreterbestellung nicht als solche betrachtet.
Das Internationale Büro der WIPO wird alle Mitteilungen betreffend die internationale Registrierung an die angegebene und in das Internationale Register eingetragene E-Mailadresse senden. Nur für den Fall, dass diese elektronische Kommunikation fehlschlägt, ist eine nachträgliche Zustellung auf dem Postweg vorgesehen.
Inhaber*innen internationaler Marken und deren Vertreter*innen, die dem Internationalen Büro bisher
noch keine E-Mailadresse bekanntgegeben haben, wird geraten, dies unter dem Link https://www3.wipo.int/contact/en/madrid/ nachzuholen.
Entsprechende Information des Internationalen Büros der WIPO (in Englisch) finden Sie unter https://www.wipo.int/madrid/en/news/2021/news_0003.html
05. Februar 2021