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PPH eXtra: Überholspur auf dem Patent-Highway

Das Österreichische Patentamt ist jetzt Teil der internationalen Initiative PPH eXtra. Für Patent-Anmelder:innen bedeutet das besser vorhersehbare und noch kürzere Bearbeitungszeiten!

Die Abkürzung PPH steht für Patent Prosecution Highway und bezeichnet ein Abkommen, mit dem Folgeanmeldungen im Ausland schneller und effizienter bearbeitet werden können: Patentanmelder:innen, die an einem der teilnehmenden Ämter anmelden, können das PPH-Programm in Anspruch nehmen und eine beschleunigte Prüfung ihrer Anmeldungen bei den anderen Partnerämtern beantragen.

Nun wurde auf diesem Patent-Highway PPH auch noch eine Überholspur eingerichtet: die Initiative PPH eXtra.

Worum geht es bei PPH eXtra?

Bei der Initiative PPH eXtra setzen sich die teilnehmenden Ämter Ziele für eine noch raschere Bearbeitung einlangender PPH-Akten. Diese Zeitlimits und deren Einhaltung werden regelmäßig überprüft sind öffentlich einsehbar.

Österreich ist diesem Abkommen mit 1. Juli beigetreten und somit an der Seite von China, Japan, Südkorea und den USA das fünfte Beitrittsland und das erste europäische Land, das bei PPH eXtra mit dabei ist.

Was heißt das für österreichische Anmelder:innen?

Mit dem PPH eXtra-Programm werden Erledigungsdauern in allen teilnehmenden Ländern nicht nur kürzer, sondern auch besser vorhersehbar. Das ermöglicht Anmelder:innen eine bessere Planbarkeit und einen rascheren Fortschritt bei der Internationalisierung ihrer Anmeldung.

Mehr Infos zu PPH eXtra

Infoseite zum PPH-Abkommen

01. Juli 2025
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