Das Madrider Abkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Abkommen (MMP) regeln die internationale Registrierung von Marken. Sie haben damit die Möglichkeit, den Schutz ihrer Marke (bzw. Markenanmeldung) auf andere Staaten auszudehnen. Mit einem einzigen Antrag kann Markenschutz in derzeit mehr als 120 Ländern (darunter die EU, USA, China, Japan, Indien; aktueller Stand) erreicht werden.
Die Anmeldung beim Österreichischen Patentamt setzt voraus, dass Sie Inhaber/in einer österreichischen Marke oder einer Markenanmeldung sind ("Basismarke"). Zusätzlich müssen Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Die Registrierung und die nachfolgende Verwaltung einer internationalen Marke erfolgt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, die das Register für internationale Marken führt.
Der einfachste Weg zur internationalen Marke ist die online Anmeldung:
Für die Papier-Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular MA572. Das Infoblatt (MA571) gibt Ihnen hilfreiche Tipps und Tricks.
Sollten Sie die internationale Marke auch für die USA anmelden, beachten Sie bitte folgende Informationen:
Für den Antrag sind sowohl eine Gebühr an das ÖPA, nämlich eine Inlandsgebühr von € 141 als auch Gebühren an die WIPO in Schweizer Franken (CHF) zu entrichten: CHF 653 (bzw. CHF 903, wenn die Wiedergabe der Marke in Farbe ist). Die weiteren Kosten hängen hauptsächlich davon ab, welche Länder gewählt werden und wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen beantragt werden. Mit dem fee calculator der WIPO können Sie die Kosten ihrer Anmeldung vorab leicht berechnen.
Nach der Anmeldung prüft das Österreichische Patentamt die Voraussetzungen für die Registrierung einer internationalen Marke, insbesondere die Übereinstimmung ihrer internationalen Anmeldung mit ihrer nationalen Basismarke.
Danach wird Ihre Anmeldung an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weiter geleitet. Über die Weiterleitung der Anmeldung werden Sie schriftlich informiert. Die WIPO prüft den Antrag, trägt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Marke in das internationale Register ein und veröffentlicht die Registrierung in der "Gazette des marques internationales".
Die Prüfung der Schutzfähigkeit von internationalen Marken erfolgt in den ausgewählten Ländern: Sie haben innerhalb eines Jahres (unter MMP innerhalb von 18 Monaten) die Möglichkeit, nach ihren nationalen Gesetzen den Schutz zu verweigern. Wird der Schutz gewährt, hat der/die Inhaber/in einer internationalen Marke die vollen Rechte einer nationalen Markeninhaberin bzw. Markeninhabers. Wird in einem Land die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen gewälten Ländern bestehen.
Wenn über das Madrider System beispielsweise Schutz in Österreich für eine Marke beantragt wird, wird der Antrag gemäß dem österreichischen Markenschutzgesetz geprüft. Ergeht innerhalb einer Jahresfrist keine Schutzverweigerung bzw. wird eine Erklärung über die Schutzgewährung herausgegeben, so hat die Marke Schutz in Österreich erlangt.
Fünf Jahre ab dem Datum ihrer Registrierung bleibt die internationale Registrierung von ihrer nationalen Basis (Markenanmeldung bzw. eingetragene Marke) abhängig. Daher zieht innerhalb dieser Frist die Abänderung der nationalen Basis (zB Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses) eine amtswegige parallele Korrektur der internationalen Marke nach sich. Bei gänzlichem Wegfall der Basis (z.B. rechtskräftige Abweisung oder Zurückziehung der Anmeldung oder Löschung der Registrierung) innerhalb der Abhängigkeitsfrist fällt auch die darauf aufbauende internationale Marke und wird über Antrag der Ursprungsbehörde im Internationalen Register der WIPO gelöscht.
Das Madrider System sieht hier allerdings die Möglichkeit einer Umwandlung in nationale Anmeldungen vor.
Ihre internationale Registrierung erhält als Datum das Datum des Einlangens ihres Antrags beim Österreichischen Patentamt, wenn er innerhalb von zwei Monaten an die WIPO weitergeleitet wird. Ansonsten erhält ihr Antrag das Datum, an dem er tatsächlich bei der WIPO eingelangt ist.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für eine internationale Registrierung die Priorität einer registrierten österreichischen Marke bzw. einer Markenanmeldung (zB der österreichischen Basisanmeldung) zu beanspruchen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der österreichischen Marke beim Österreichischen Patentamt eingereicht wird.
Das Register für internationale Marken wird zentral von der WIPO geführt.
Veröffentlichungen von eingetragenen Marken sowie Änderungen finden Sie unter: