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PCT - Anmeldung

Der Patent Cooperation Treaty (PCT) ermöglicht es Ihnen, sich mit einer Anmeldung in über 150 Staaten weltweit Patentschutz zu sichern.

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Was Sie unbedingt wissen sollten

Um die Mühen nationaler Einzelanmeldungen zu ersparen, bietet der PCT die Möglichkeit, mit einer einzigen internationalen Anmeldung (PCT-Anmeldung) die Chance auf ein Patent in über 150 Mitgliedstaaten offenzuhalten. Gleichzeitig gibt Ihnen ein PCT-Verfahren 18 Monate zusätzlich Zeit, um sich für Ihre Zielmärkte zu entscheiden.

Die PCT-Anmeldung ist ein zentrales und einheitliches Anmeldesystem mit Recherche und Prüfung auf internationaler Ebene, bei dem es aber zu keiner zentralen Patenterteilung kommt. Ein Weltpatent wurde nämlich auch mit dem PCT nicht geschaffen.

Die Entscheidung, ob ein Patent erteilt wird, fällen jene Patentämter, in denen Sie spätestens 30 Monate nach dem Prioritätsdatum die jeweils eine sog. nationale Phase einleiten müssen, um nationalen Patentschutz zu erhalten.

Tipps: 

  • Das Prioritätsdatum einer nationalen Erstanmeldung kann auch für eine PCT-Anmeldung beansprucht werden (Details zur Prioritätsbeanspruchung s. „Patente international“).
  • Das Recherchenergebnis einer zuvor angemeldeten Erfindung gibt Aufschluss darüber, ob sich eine PCT-Anmeldung grundsätzlich lohnt.
  • Das Österreichische Patentamt verfügt als eine von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für die Recherche und Prüfung im Rahmen des PCT zertifizierte Behörde über besondere Expertise undbietetauch zahlreiche kostenlose oder kostengünstige Beratungen und Services u.a. für die Internationalisierung von Patenten an.
  • Außerdem können Sie sich eine österreichische Erstanmeldung sowie eine PCT-Folgeanmeldung über den Patent-Scheck fördern lassen. 

Was ist der PCT?

Der PCT (Patent Cooperation Treaty) – der „Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens“ wurde 1970 mit dem Ziel geschlossen, mit einer Anmeldung einen geografisch möglichst breiten Patentschutz sichern zu können. Mittlerweile gehören über dem PCT über 150 Ländern an. Die zuständige Behörde ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Im Gegensatz zur europäischen Patentanmeldung, welche von einer einzigen zuständigen Behörde formalgeprüft, recherchiert und gegebenenfalls erteilt wird, ermöglicht eine PCT-Anmeldung  ein einheitliches, standardisiertes Anmeldeverfahren mit internationaler Recherche und Prüfung, jedoch kein zentrales Erteilungsverfahren.

Die Auswahl derjenigen Länder, wo tatsächlich Erfindungsschutz erwirkt werden soll, wird erst durch Eintritt in die nationalen Phasen vorgenommen. Diese sind bei jedem nationalen Patentamt spätestens 30 Monate nach dem Prioritätsdatum selbstständig und separat zu beantragen. Bei regionalen Patentbehörden wie dem Europäischen Patentamt können analog dazu sog. regionale Phasen eingeleitet werden, sodass man über eine PCT-Anmeldung ein europäisches Patent und in der Folge auch ein Einheitspatent erhalten kann.

Wer kann anmelden?

Eine PCT-Anmeldung steht allen natürlichen Personen (Menschen), die ihren Wohnsitz in einem PCT-Vertragsstaat haben oder die Staatsangehörige eines Vertragsstaates sind offen, sowie allen juristischen Personen (wie z.B. GmbH, AG, etc.), die ihren Sitz in einem Vertragsstaat haben. Bei mehreren Anmelderinnen oder Anmneldern genügt es, wenn zumindest eine:r den Wohn- oder Firmensitz in einem Vertragsstaat hat.

Tipp: Es wird dringend geraten, sich vor einer PCT-Anmeldung patentanwaltlich beraten bzw. sich bei dieser vertreten zu lassen.

Wo kann man anmelden und in welcher Sprache?

Österreichische Anmelder:innen, d. h. natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft oder ihren Wohnsitz in Österreich haben, oder juristische Personen, die ihren Sitz in Österreich haben, können PCT-Anmeldungen wahlweise beim

  • Österreichischen Patentamt,
  • Europäischen Patentamt, oder
  • Internationalen Büro (IB) der WIPO,

einreichen. Dieses Amt, das die PCT-Anmeldung erhält, wird im PCT-System Receiving Office (RO) genannt.

Tipp: Für das Einreichen der PCT-Anmeldung wird das Portal ePCT der WIPO empfohlen.

Das Österreichische Patentamt akzeptiert PCT-Anmeldungen nur in Deutsch, Englisch oder Französisch. Wichtig hierbei ist, dass die Sprache des Antragsformulars mit der Sprache der übrigen Unterlagen übereinstimmen muss.

Formalerfordernisse

Eine PCT-Anmeldung hat die folgenden Teile zu enthalten:

  1. Antragsformular PCT/RO/101
  2. Beschreibung der Erfindung
  3. Ein oder mehrere Patentansprüche
  4. Zeichnungen (soweit erforderlich)
  5. Zusammenfassung

Mit einer PCT-Anmeldung sind grundsätzlich alle Vertragsstaaten benannt.

Verfahrensablauf

Beantragung

Das Receiving Office (RO) führt nach Eingang der Anmeldung eine Formalkontrolle durch, vergibt das Eingangsdatum der PCT-Anmeldung (sog. internationales Anmeldedatum) und leitet eine Kopie der Anmeldungsunterlagen an das IB der WIPO weiter. Dieses nimmt eine weitere Formalkontrolle vor und leitet die Anmeldung an die zuständige International Searching Authority (ISA) weiter.

Binnen einer Frist von einem Monat ab Anmeldetag sind zudem die Übermittlungsgebühr, die internationale Anmeldegebühr und die Recherchengebühren zu entrichten (Details s. Gebührenblatt).

Tätigkeit der ISA

International Searching Authorities (ISAs) sind von der WIPO für die Recherche und Prüfung im PCT-Verfahren nach strengen Auflagen zertifizierte Patentämter. Für österreichische Anmelder ist stets das Europäische Patentamt (EPA) die zuständige ISA. (Das Österreichische Patentamt ist zwar auch eine ISA, allerdings nicht für Anmeldungen, bei denen es selbst RO war.)

Die ISA führt eine umfangreiche Recherche zum relevantem Stand der Technik durch und erstellt auf Basis dessen den sog. internationalen Recherchenbericht (ISR). Die Ergebnisse werden den Anmelderinnen und Anmeldern in Form eines Recherchenberichts mitgeteilt, welcher in der Regel 16 Monate ab Anmelde- bzw. Prioritätstag zu erwarten ist. Zusätzlich erhalten Anmelderinnen und Anmelder von der ISA mit der sog. Written Opinion (WO oder WOSA) ein Gutachten zur Patentfähigkeit der Erfindung.

Veröffentlichung der Anmeldung

Nach 18 Monaten ab dem Prioritätstag wird die PCT-Anmeldung veröffentlicht. Liegt der Recherchenbericht bereits vor, so wird dieser bereits mitveröffentlicht, wenn nicht, folgt die gesonderte Veröffentlichung des Recherchenberichts später.

Änderungen der Anmeldeunterlagen

Nach Einlangen des ISR und der WO können Anmelderinnen und Anmelder Ihre Patentansprüche ändern (Art. 19 PCT). Änderungen von Beschreibung oder Zeichnungen sind nur möglich, wenn die Tätigkeit der IPEA beantragt wird (Art. 34 PCT).

Tätigkeit der IPEA

Optional können Anmelder:innen die nach Tätigkeit der ISA die Tätigkeit der International Preliminary Examination Authority (IPEA) beantragen (mit Formular PCT/IPEA/401). Anmelder:innen tun dies meist, um geänderte Ansprüche auf internationaler Ebene prüfen zu lassen, oder um eine Zweitmeinung zu negativen Ergebnissen der ISA zu erhalten. Die IPEA erstellt den sog. International Preliminary Report on Patentability (IPRP), der ein Prüfgutachten sowie ggf. eine zusätliche Recherche enthält.

Nationale Phase

Spätestens 30 Monate (in manchen Ländern auch 31 Monaten) nach dem Prioritätstag müssen Anmelder:innen in all jenen Ländern in die nationale Phase eintreten, in denen sie tatsächlich Erfindungsschutz erwirken wollen. Sie müssen  dabei in der Regel nicht nur die erforderlichen nationalen Gebühren bezahlen und die nationalen Vorschriften beachten, sondern auch Übersetzungen vorlegen und Vertreter:innen benennen. In all jenen Ländern, in denen diese Frist nicht eingehalten wird, ist die Chance auf ein Patent damit grundsätzlich aufgegeben.

In Österreich kann der Antrag auf Eintritt in die nationale Phase für Patente und Gebrauchsmuster gestellt werden. Allerdings müssen sie den Anmeldeunterlagen eine deutschsprachige Übersetzung beilegen, sofern diese nicht ohnehin in deutscher Sprache vorliegen. Nach Zahlung der Gebühren für eine nationale Patentanmeldung zuzüglich einer Gebühr für die Einleitung der nationalen Phase wird die PCT-Anmeldung wie jede nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung behandelt.

Tipp: Nähere Informationen finden Sie u.a. auf der WIPO-Seite zum PCT und für Fragen stehen wir Ihnen unter pct(at)patentamt.at gerne zur Verfügung.

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