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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

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Als Teilnehmer:in am Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) kann man alle Anträge an die Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamtes auf elektronischem Weg einbringen. Das gilt auch für Folgeeingaben zu Nichtigkeitsverfahren (alle Schutzrechte betreffend). Die elektronische Einbringung durch den ERV erfolgt mithilfe der Funktion der Direktzustellung an den ERV-Code des Patentamtes: Z983703.

Der Service der Übermittlung setzt eine Anmeldung bei einer Übermittlungsstelle voraus und steht grundsätzlich jedem zur Verfügung. Für die Nutzung des ERV ist eine Grundgebühr sowie Gebühren für jede getätigte Übermittlung an die Übermittlungsstelle zu zahlen.

Letzte Bearbeitung: 21.11.2019

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