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Klassifikation von Nizza

Die Nizza-Klassifikation ist ein internationales Abkommen zur Klassifizierung von Marken und wird von den Mitgliedsländern dieses Abkommens regelmäßig überarbeitet, ergänzt bzw. angepasst. Österreich ist Mitgliedsland, daher gilt die Nizza-Klassifikation auch bei nationalen Markenanmeldungen. Die Nizza-Klassifikation besteht aus 45 Klassen: 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen.

Bei der Anmeldung muss eine Marke bestimmten Waren und/oder Dienstleistungen zugeordnet werden. Es entsteht ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gibt an für welche Klassen eine Marke geschützt ist.

Diese Klasseneinteilung ist wesentlich, weil nicht nur die Ähnlichkeit der Zeichen, sondern auch die Ähnlichkeit der Waren und/oder Dienstleistungen relevant ist.

Abhängig von der Anzahl der Klassen, die benötigt werden, um die Waren und/oder Dienstleisungen einer Anmeldung korrekt einzuordnen, weden die Gebühren berechnet. Ab der 4. benötigten Klasse sind zur Anmeldegebühr zusätzliche Klassengebühren zu bezahlen (siehe Gebühren).

Die Infoblätter zur Nizza-Klassifikation finden Sie hier.

Hinweise zur Klassifizierung virtueller Waren und Dienstleistungen durch das Amt finden Sie hier.

Hilfe bei der Klassifizierung

TMclass ist ein Klassifikationstool des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die Datenbank enthält über 70.000 Waren- und Dienstleistungsbegriffe, die vom Österreichischen Patentamt (und auch den meisten europäischen Ämtern) akzeptiert werden. Siehe auch Harmonisierte Klassifikation

Was muss man bei der Klassifizierung beachten

  • Die Marke muss für die Waren und/oder Dienstleistungen, für die sie geschützt ist, auch tatsächlich verwendet werden. Siehe Benutzungszwang
  • Eine nachträgliche Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist NICHT möglich.

Beispiele

Kl.3: Parfümeriewaren; Seifen; Reinigungsmittel; Deodorants für Menschen; ätherische Öle; Haarlotionen.

Kl.9: Computerhardware; gespeicherte Computersoftware; Magnetdatenträger und optische Datenträger.

Kl.16: Papier; Druckereierzeugnisse; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Lehr- und Unterrichtsmaterial.

Kl.20: Möbel; Spiegel; Bilderrahmen.

Kl.25: Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen.

Kl.28: Spiele; Spielzeug; Turn- und Sportartikel, Kartenspiele.

Kl.32: Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe für die Zubereitung von alkoholfreien Getränken.

Kl.35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung.

Kl.39: Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Letzte Bearbeitung: 14.12.2020

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