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Bekannte Marke

Als Markeninhaber/in können Sie Dritten verbieten, ohne Ihre Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit Ihrer Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen (W / Dl.) zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht. Bekannten Marken steht unter Umständen ein weiterreichender Schutzumfang zu, der auch unähnliche W / Dl. erfassen kann, d. h. eine als „bekannt" zu qualifizierende Marke kann auch gegenüber ähnlichen Marken durchgesetzt werden, die in nicht von der Registrierung der bekannten Marke erfassten W / Dl. -Bereichen verwendet wird.

Dieser erweiterte Schutz von bekannten Marken besteht allerdings nur, wenn die Benutzung der Marke oder eines ähnlichen Zeichens durch Dritte die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

Die bekannte Marke muss einem bedeutenden Teil jenes Publikums als Herkunftshinweis bekannt sein, das von den durch die Marke erfassten W / Dl. angesprochen wird.

Letzte Bearbeitung: 07.03.2017

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